Rosa Brille in Musterstadt Steuer festsetzen
Volltext
Wenn Sie im öffentlichen Stadtgebiet von Musterstadt eine rosa Brille tragen möchten, besteht eine Steuerpflicht. Im privaten bzw. nicht öffentlichen Raum fallen keine Steuern an.
Verfahrensablauf
- Sie melden Ihre Absicht, eine rosa Brille im Stadtgebiet Musterstadt tragen zu wollen, bei der Stadtverwaltung Musterstadt an.
- Diese prüft Ihr Anliegen und erteilt Ihnen eine Genehmigung.
- Gleichzeitig setzt die zuständige Stelle die zu zahlende Steuer fest.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Stadtverwaltung Musterstadt.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Stadtverwaltung Musterstadt.
Voraussetzungen
- Sie sind mind. 18 Jahre alt
- Sie wollen eine rosa Brille im Stadtgebiet Musterstadt tragen
Erforderliche Unterlagen
Zur Steuerfestsetzung werden nachfolgende Angaben benötigt:
- Name, Vorname(n)
- Anschrift
- Geburtsdatum
- Augenfarbe
- Kontaktdaten
- Bankverbindung
Kosten
Die Steuer beträgt für die erste rosa Brille 5,00 Euro, für die Zweite 10,00 Euro und für jede weitere 25,00 Euro.
Bearbeitungsdauer
Genehmigung erfolgt im Regelfall nach Antragstellung sofort
Rechtsgrundlage(n)
Rosa Brille Satzung der Musterstadt Schleswig-Holstein (RoBriSa) i. V. m. § 4 Gemeindeordnung SH
Formulare
Onlinebeantragung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Stadtverwaltung Musterstadt