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Schulwechsel

Nr. 99088010134000

Volltext

Ein Wechsel der Schule findet statt durch Aufnahme in ein neues Schulverhältnis an der neuen Schule und Beendigung des bestehenden Schulverhältnisses an der bisherigen Schule. Zunächst wäre also für einen beabsichtigen Schulwechsel ein Antrag auf Aufnahme bei der neuen Schule zu stellen.

Bei einem Schulwechsel innerhalb von Schleswig-Holstein ist dabei zu beachten:

Besteht keine Schulpflicht mehr, kann das Schulverhältnis zur bisherigen Schule durch Abmeldung bei  der bisherigen Schule beendet werden.

Besteht hingegen noch die gesetzliche Schulpflicht, muss bei der bisherigen Schule ein Antrag auf Entlassung aus dem Schulverhältnis gestellt werden. Durch den Antrag selbst wird das Schulverhältnis nicht beendet. Die beantragte Entlassung kann durch die bisherige Schule erst dann ausgesprochen werden, wenn ihr die Fortsetzung des Schulbesuchs an der neuen Schule nachgewiesen wird. 

Hinweis: Es gelten Vollzeit- und Berufsschulpflicht, so dass die gesetzliche Schulpflicht - wenn kein Ausbildungsverhältnis besteht - bis zum Ende des Schulhalbjahres dauert, bis die Schülerin oder der Schüler volljährig wird.  

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