Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Hilfen zur Gesundheit beantragen

Nr. 99107013017000

Volltext

Hilfe zur Gesundheit umfasst

  • vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
  • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
  • Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

nach oben zurück
17. April 2026

Fundsachenversteigerung 18. April

Beste Chancen für Schnäppchenjäger! Unsere Fundsachenversteigerung findet am Samstag, 18. April 2026, in den Torhäusern im historischen Bauhofareal, Alter Bauhof 9, in 23701 ... Mehr erfahren

Hilfstool