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Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen

Nr. 99018011001000

Volltext

Der Beruf Tierärztin oder Tierarzt ist in Deutschland reglementiert.

Damit Sie in Deutschland als Tierärztin oder Tierarzt ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht selbständig als Tierärztin oder Tierarzt arbeiten dürfen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz gehören.

Um die Approbation zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Approbation.

Ansprechpunkt

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (zum Beispiel Reisepass oder Personalausweis)
  • Gegebenenfalls Geburts beziehungsweise Eheurkunde (falls der Name in den Dokumenten vom jetzigen Namen abweicht)
  • Handschriftlich unterschriebener Lebenslauf mit Schwerpunkt auf der bisherigen beruflichen Ausbildung und Tätigkeit
  • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation (zum Beispiel Zeugnisse, Berufsurkunde)
  • Nachweise über Inhalt und Dauer Ihrer Ausbildung (zum Beispiel Diploma Supplement, Transcript of Records)
  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Erklärung darüber, an welchem Ort (Bundesland) die künftige Berufstätigkeit ausgeübt werden soll
  • Erklärung darüber, dass nur im Bundesland SchleswigHolstein ein Antrag auf Approbation gestellt wurde
  • Gegebenenfalls Nachweis über die für die Ausübung des tierärztlichen Berufes erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse
  • Nachweis Ihrer persönlichen Eignung: Strafregisterauszug oder amtliches Führungszeugnis. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 1 Monat alt sein.
  • Nachweis Ihrer gesundheitlichen Eignung: Ärztliche Bescheinigung. Der Nachweis darf bei Antragstellung maximal 1Monat alt sein.
  • Sie müssen die Dokumente im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien einreichen.
  • Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

Kosten



  • Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 117,00 EUR, höchstens 400,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 117,00 EUR, höchstens 400,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Der Antrag auf Erteilung einer Approbation muss vor Ausübung des tierärztlichen Berufs gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ein tierärztliches Tätigwerden vor Erteilung der Approbation kann zu strafrechtlichen Folgen führen.

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