Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Wassergefährdende Stoffe: Fachbetrieb - Nachweis der Fachbetriebseigenschaft

Volltext

Fachbetriebe haben auf Verlangen gegenüber der zuständigen Stelle die Fachbetriebseigenschaft nachzuweisen.

Die Fachbetriebseigenschaft muss auch gegenüber dem Betreiber einer Anlage nachgewiesen werden können, wenn dieser den Fachbetrieb mit fachbetriebspflichtigen Tätigkeiten beauftragt.

Ansprechpunkt

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Wasserbehörde).

Rechtsgrundlage(n)

  • § 62 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG),
  • § 26 Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS),
  • § 5 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz - WasG SH).
nach oben zurück
27. November 2025

Ladenflächenbörse

Ihre Zukunft hier in Eutin startet vielleicht mit einem wunderbaren Laden bei uns. Hier finden Sie aktuelle Angebote dazu! Mehr erfahren

Hilfstool