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Gemeinde Süsel
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Datum: 30.01.2026

Winter hält an

Die Wetterdienste erwarten in den kommenden Tagen weiterhin Frost mit Eis und Schnee. Es kann auch sehr glatt sein. Unser Ordnungsbereich erinnert an die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer und Anliegerinnen, die auch für Geh- und Radwege vor der Haustür gilt.

Als Streugut bei Schnee- und Eisglätte eignen sich Sand, Splitt oder Granulat. Salz ist aus Umweltschutzgründen verboten. Es darf nur in Ausnahmefällen bei extremer Glätte oder an besonders gefährlichen Stellen wie Rampen, Treppen und Brücken eingesetzt werden.

Die Winterdienstpflicht gilt von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Schnee, der am Abend fällt, muss bis 8 Uhr morgens geräumt werden. Bürgermeister Radestock sagt dazu: „Kommen Sie gut und vor allem gesund durch dieses Winterwochenende und passen Sie auf sich und ihre Nachbarn auf. Vielleicht bietet das besondere Wetter auch die Möglichkeit, den Alltag etwas zu entschleunigen.“

Weitere Informationen zum Thema bietet die Satzung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst. Diese finden Sie im Randbereich auf der rechten Seite.

Radfahren im Winter

Wegen des anhaltenden Winterwetters bitte wir Autofahrende um Rücksicht im Straßenverkehr. Wenn die Radwege wegen Eis und Schnee nicht nutzbar sind, dürfen die Radfahrenden

auf die geräumte und gestreute Fahrbahn ausweichen. Autofahrer müssen dann die Geschwindigkeit anpassen und auf ausreichend Abstand beim Überholen achten.

eine Schneeschaufel im Schnee Frau Stein-Schmidt
Schneeschippe
Frau Stein-Schmidt
Schneeschippe
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11. Mai 2026

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