Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden

Nr. 99050104022000

Volltext

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

Ansprechpunkt

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Rechtsgrundlage(n)

nach oben zurück
01. Oktober 2025

Ladenflächenbörse

Ihre Zukunft in Eutin - vielleicht mit einem Laden bei uns. Eutin ist wunderbar, bietet Natur, Kultur und mehr - kommen Sie ... Mehr erfahren

Hilfstool