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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                                       Süsel, 18. Juni 2007- Der  Bürgermeister -

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

zu Punkt     10     der Tagesordnung der Sitzung am  28.06.2007

Bebauungsplan Nr. 2, 1. Änderung - Süsel/ Kirchenkoppel; Aufhebung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschlussempfehlung:

1. Für das Gebiet "Kirchenkoppel" in Süsel, umfassend die Bebauung entlang der Bischof-Kieckbusch-Straße und des Bürgermeister-Bessert-Weges, wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 - Süsel/Kirchenkoppel - augehoben.

2. Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird verzichtet.

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs wird das Büro B-Planpool, Peter Jacobsen, Markt 11-12, 23758 Oldenburg/H. beauftragt.

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

5. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das o.g. Gebiet und die Begründung werden gebilligt.

6. Der Entwurf des Planes, sowie die Begründung  sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Begründung:

Aufgrund des letzten Neubaus in dem o.g. Gebiet wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan nicht rechtskräftig ist. Dieser wurde seinerzeit aufgestellt, um eine Bebauung mit Einfamilienhäusern zu ermöglichen, inzwischen ist eine vollständige Bebauung erfolgt.

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 werden keine baulichen oder sonstigen Nutzungen der Grundsücke im Geltungsbereich mehr geleistet.

Eine Notwendigkeit zur Wiederinkraftsetzung des Planes oder zur Neuaufstellung besteht nicht, da das Gebiet bereits vollständig bebaut ist und insofern ein Planungserfordernis nicht gesehen wird. An-, Um- und Neubauten können sich problemlos aus der umgebenden Bebauung im Rahmen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) entwickeln.

Da nach den geltenden Rechtsvorschriften eine Aufhebung des Planes zu erfolgen hat, sollte eine kostengünstige Lösung bevorzugt werden. Das Büro B-Planpool hat für das komplette Aufhebungsverfahren ein Angebot in Höhe von 321,30 € unterbreitet. Da das Grundhonorar nach der HOAI diesen Betrag bereits überschreitet, sollte das Angebot angenommen werden.

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Zuständiges Amt: Bau- und Ordnungsamt                                                                                          Az.: 621.41:2-Lu

Beraten im : Planungs- u. Umweltausschuss am 26.03.2007

Anlagen: - 1 -

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

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