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Gemeinde Süsel
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Gemeinde S Ü S E L
- Der Bürgermeister -                                                                                                       Süsel, den 16. November 2007

Vorlage für den Finanzausschuss

zu Punkt  7 der Tagesordnung der Sitzung am 29.11.2007

Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Süsel (Abwassergebührensatzung) vom 14.12.2001

Beschlussempfehlung:

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Süsel (Abwassergebührensatzung) vom 14.12.2001 eine V. Nachtragssatzung gemäß Anlage zu erlassen.

Begründung:

Im Rahmen des Betriebsführungsvertrages zwischen dem Zweckverband Ostholstein und der Gemeinde Süsel ist durch diesen zum 1.1.2008 die Neukalkulation der Abwassergebühren für die Ortslagen Röbel und Groß Meinsdorf durchgeführt worden. In Röbel kann eine volle Kostendeckung ohne Anpassung der Gebührensätze erreicht werden.

In den Beratungen des Finanzausschusses am 31.5.2007 und 13.9.2007 wurden seitens des Vertreters des Zweckverbandes Ostholstein umfassende Erläuterungen zu den anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen und der Auswirkungen auf die Gebührensätze gegeben. Auf der Grundlage der aktuellen Gebührensätze werden die Gesamteinnahmen auf 52.000,00 € kalkuliert. Diesen stehen zu leistende Aufwendungen in Höhe von 62.200,00 € gegenüber. Die sich hieraus ergebende Unterdeckung von 10.200,00 € kann nur durch eine Gebührenanpassung zum 1.1.2008 aufgefangen werden. Der Zweckverband hat eine entsprechende Neukalkulation der Gebühren vorgenommen:

 

Ortslage

Akt. Gebührensatz

Neu kalk. Gebührensatz

Schmutzwasserbeseitigung im Trennsystem Grotwisch und Selmsdörp

2,73 €

3,52 €

Schmutzwasserbeseitigung im Trennsystem Schülpweg, Gartenweg Nr. 1, Eutiner Landstr. 25, 25a, 30, 32 und Am Kamp 12

3,92 €

4,24 €

Schmutzwasserbeseitigung im Mischsystem für die Straßen Kornhof und Schusterweg 4

1,41 €

1,97 €

Schmutzwasserbeseitigung im Mischsystem für die Straßen Am Kamp, außer Nr. 12, Bähnkenberg, Bockholter Straße, außer Nr. 4, Eutiner Landstraße, außer Nr. 1, 2, 3, 25, 25a, 30, 32, Gartenweg Nr. 2, Karl-Hamann-Straße, Schmiedeweg, Schusterweg, außer Nr. 4

1,99 €

2,35 €

Niederschlagswasserbeseitigung im Mischsystem

39,89 €

50,62 €

 

Die vorgelegte Anpassung der Gebühren für die Ortslage Groß Meinsdorf ist den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Dorfschaftsversammlung am 15.11.2007 vorgestellt worden.

Der Finanzausschuss wird um entsprechende Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung gebeten.

Zuständiger Fachbereich: Kommunale Immobilienwirtschaft                                             Az.: 702.2-Lü

Die Entscheidung trifft: Gemeindevertretung

Anlagen: 2

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

 

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