Gemeinde S Ü S E L Vorlage für den Finanzausschuss zu Punkt 7 der Tagesordnung der Sitzung am 29.11.2007 Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Süsel (Abwassergebührensatzung) vom 14.12.2001 Beschlussempfehlung: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Süsel (Abwassergebührensatzung) vom 14.12.2001 eine V. Nachtragssatzung gemäß Anlage zu erlassen. Begründung: Im Rahmen des Betriebsführungsvertrages zwischen dem Zweckverband Ostholstein und der Gemeinde Süsel ist durch diesen zum 1.1.2008 die Neukalkulation der Abwassergebühren für die Ortslagen Röbel und Groß Meinsdorf durchgeführt worden. In Röbel kann eine volle Kostendeckung ohne Anpassung der Gebührensätze erreicht werden. In den Beratungen des Finanzausschusses am 31.5.2007 und 13.9.2007 wurden seitens des Vertreters des Zweckverbandes Ostholstein umfassende Erläuterungen zu den anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen und der Auswirkungen auf die Gebührensätze gegeben. Auf der Grundlage der aktuellen Gebührensätze werden die Gesamteinnahmen auf 52.000,00 € kalkuliert. Diesen stehen zu leistende Aufwendungen in Höhe von 62.200,00 € gegenüber. Die sich hieraus ergebende Unterdeckung von 10.200,00 € kann nur durch eine Gebührenanpassung zum 1.1.2008 aufgefangen werden. Der Zweckverband hat eine entsprechende Neukalkulation der Gebühren vorgenommen:
Die vorgelegte Anpassung der Gebühren für die Ortslage Groß Meinsdorf ist den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Dorfschaftsversammlung am 15.11.2007 vorgestellt worden. Der Finanzausschuss wird um entsprechende Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung gebeten. Zuständiger Fachbereich: Kommunale Immobilienwirtschaft Az.: 702.2-Lü Die Entscheidung trifft: Gemeindevertretung Anlagen: 2 gez.
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