Gemeinde S Ü S E L
Vorlage für die Gemeindevertretung zu Punkt 5 der Tagesordnung der Sitzung am 20.12.2007 Erlass einer V. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Süsel (Abwassergebührensatzung) vom 14.12.2001 Beschlussempfehlung: Der Gemeindevertretung erlässt zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Süsel (Abwassergebührensatzung) vom 14.12.2001 eine V. Nachtragssatzung gemäß Anlage. Begründung: Im Rahmen des Betriebsführungsvertrages zwischen dem Zweckverband Ostholstein und der Gemeinde Süsel ist durch diesen zum 1.1.2008 die Neukalkulation der Abwassergebühren für die Ortslage durchgeführt worden. In Röbel kann eine volle Kostendeckung ohne Anpassung der Gebührensätze erreicht werden. In den Beratungen des Finanzausschusses in den Sitzungen vom 31.5.2007 und 13.9.2007 wurden seitens des Vertreters des Zweckverbandes Ostholstein umfassende Erläuterungen zu den anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen und der Auswirkungen auf die Gebührensätze gegeben. Auf der Grundlage der aktuellen Gebührensätze werden die Gesamteinnahmen auf 52.000,00 € kalkuliert. Diesen stehen zu leistende Aufwendungen von 62.200,00 € gegenüber. Die sich hieraus ergebende Unterdeckung von 10.200,00 € kann nur durch eine Gebührenanpassung zum 1.1.2008 aufgefangen werden. Ferner ist der voraussichtliche Unterschuss aus dem Jahresrechnungsergebnis 2007 mit 3.000,00 € zu berücksichtigen. Das tatsächliche Ergebnis wird erst im Januar 2008 vorliegen. In der Dorfschaftsversammlung Groß Meinsdorf am 15.11.2007 ist durch den Zweckverband die vorläufige Kalkulation erläutert worden und ein Ausblick auf die Gebührenerhöhungen gegeben worden. Auf etwaige noch zu berücksichtigende Änderungen wie bspw. Dem Jahresergebnis ist hingewiesen worden. Die Neukalkulation des Zweckverbandes ergibt ab dem 1.1.2008 folgende Gebührensätze:
Die weitere Anpassung der Gebühren für die Ortslage Groß Meinsdorf unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Defizites für 2007 in Höhe von 3.000,00 € ist mit dem Dorfvorstand erörtert worden. Auch in der letzten Sitzung des Finanzausschusses am 29.11.2007 war ausführlich über die anstehende Gebührenerhöhung diskutiert worden. Zuständiger Fachbereich: Kommunale Immobilienwirtschaft Az.: 702.2-Lü Beraten im Finanzausschuss, zuletzt am 29.11.2007 Die Entscheidung trifft: Gemeindevertretung Anlagen: 2 gez.
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