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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                   Süsel, 18. Februar 2008
- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DEN AUSSCHUSS FÜR SCHULE, KULTUR UND SOZIALES

zu Punkt    6     der Tagesordnung der Sitzung am 28.02.2008

Schülerbeförderung nach § 114 des Schulgesetzes Schleswig-Holstein

Begründung:

Mit Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes löst § 114 (Schülerbeförderung) den bisherigen § 18 des Schulgesetzes ab. Damit entfaltete sich auch die Bestimmung des § 114 Abs. 2 Satz 3, wonach die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung i. H. von 30 % des Betrages zu beteiligen sind, der für eine Monatskarte für Schülerinnen und Schüler im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs nach dem jeweils geltenden Tarif aufzuwenden wäre. Eine entsprechende Regelung des Kreises Ostholstein in seiner Schülerbeförderungssatzung ist zum Schuljahresbeginn 2007/2008 ergangen. Das hatte zur Folge, dass in der Regel die Schülerinnen und Schüler der Grund- und Hauptschule Süsel, die die Beförderung in Anspruch nehmen, einen Eigenanteil von durchschnittlich 164,76 € geleistet haben. Die Schülerbeförderungssatzung des Kreises Ostholstein hat entsprechende Härtefallregelungen, wie bspw. bei dem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII vorgesehen. Im Haushaltsjahr 2007 sind somit an Eigenanteilen zu den Schülerbeförderungskosten von den Familien 19.875,87 € geleistet worden. An den Kreis Ostholstein wurde ein Betrag von 12.943,47 € abgeführt. Hierbei handelt es sich um zwei Drittel der erzielten Elternbeteiligung, die nach Satzungsregelung weiterzuleiten ist.

Unter dem 01.02.2008 schildert der Kreis Ostholstein die aktuelle Beschlussfassung des Landtages Schleswig-Holstein vom 31.01.2008 zu § 114 Schulgesetz im Hinblick auf die Elternbeteiligung wie folgt:

„.... Die Satzung kann ferner vorsehen, dass die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung angemessen beteiligt werden.“

Hiermit korrespondiert der Kreistagsbeschluss vom 18.12.2007, der wie folgt lautet:

„....Unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Änderung des Schulgesetzes durch das Land Schleswig-Holstein soll

1. die Kreissatzung gemäß § 114 Abs. 2 Schulgesetz mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2008/2009 auf die bis Schuljahr 2006/2007 geltende Regelung/Satzung zurückgeführt und

2. die gezahlten Elternbeteiligungen für das Schuljahr 2007/2008 erstattet werden, soweit das Land dem Kreis Schülerbeförderungskosten zurückerstattet.

Seitens des Kreises Ostholstein wurde im Ergebnis festgestellt, dass daraus folgend zum Schuljahreswechsel 2008/2009 die Schülerbeförderungssatzung entsprechend anzupassen sein wird. Unklar ist derzeit, inwieweit eine Rückabwicklung, d.h. Rückzahlung der in diesem Schuljahr vereinnahmten Eigenanteile vorzunehmen ist, da hier hinsichtlich einer etwaigen Kompensationszahlung durch das Land keinerlei Erkenntnisse vorliegen.

Weitere aktuellere Informationen seitens des Kreises Ostholstein, insbesondere zu den anstehenden Rückzahlungen für die im Schuljahr 2007/2008 vereinnahmten Eigenanteile liegen noch nicht vor. Sollte sich zum Sitzungstermin des Ausschusses hierzu weiteres ergeben, wird entsprechend berichtet.

Zuständiger Fachbereich: Stabstelle Süsel                                                        Az.: Lü/lue

Die Entscheidung trifft:  Gemeindevertretung                                                     Ausschuss für S., K. + S.

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

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