Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Süsel Wahl der Dorfvorstandes Bockholt
Ich lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfschaft Bockholt am Mittwoch, 29.10.2008, 19.00 Uhr ,in das Dorfhaus zu einer öffentlichen Dorfschaftsversammlung zur Durchführung einer Neuwahl des Dorfvorstandes ein. Diese Versammlung stellt gleichzeitig eine Einwohnerversammlung im Sinne des § 11 der Hauptsatzung dar. Wahlberechtigt für die Wahl des Dorfvorstandes sind alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre, die zur Kommunalwahl 2008 wahlberechtigt waren. Abstimmungsberechtigt für Angelegenheiten der Einwohnerversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner. Tagesordnung der Dorfschaftsversammlung: 1. Eröffnung und Bericht des Bürgermeisters Im Anschluss an die Dorfschaftsversammlung findet eine öffentliche Dorfvorstandssitzung statt mit folgender Tagesordnung: 1. Eröffnung durch den Bürgermeister Die Dorfvorstände werden auf 5 Jahre gewählt. Sie können Anträge an die Gemeinde richten und stellen ein wichtiges Bindeglied zur Selbstverwaltung und zur Verwaltung dar. Deshalb sollten die Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfschaften die Bedeutung dieser Wahlen und Veranstaltungen erkennen und sich rege beteiligen. Süsel, den 23. Oktober 2008
Gemeinde Süsel
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