Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Süsel

Wahl der Dorfvorstandes Bockholt

 

Ich lade ich alle Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfschaft Bockholt

am Mittwoch, 29.10.2008, 19.00 Uhr,

in das Dorfhaus

zu einer öffentlichen Dorfschaftsversammlung zur Durchführung einer Neuwahl des Dorfvorstandes ein.

Diese Versammlung stellt gleichzeitig eine

Einwohnerversammlung

im Sinne des § 11 der Hauptsatzung dar.

Wahlberechtigt für die Wahl des Dorfvorstandes sind alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre, die zur Kommunalwahl 2008 wahlberechtigt waren. Abstimmungsberechtigt für Angelegenheiten der Einwohnerversammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Tagesordnung der  Dorfschaftsversammlung:

1. Eröffnung und Bericht des Bürgermeisters
2. Dorfangelegenheiten
3. Neuwahl des Dorfvorstandes
4. Verschiedenes

Im Anschluss an die Dorfschaftsversammlung findet eine öffentliche

Dorfvorstandssitzung

statt mit folgender Tagesordnung:

1. Eröffnung durch den Bürgermeister
2. Wahl(en)
3. Ernennung und Vereidigung durch den Bürgermeister
4. Anfragen an den neuen Dorfvorstand, Mitteilungen des neuen Dorfvorstandes
5. Verschiedenes

Die Dorfvorstände werden auf 5 Jahre gewählt. Sie können Anträge an die Gemeinde richten und stellen ein wichtiges Bindeglied zur Selbstverwaltung und zur Verwaltung dar. Deshalb sollten die Einwohnerinnen und Einwohner der Dorfschaften die Bedeutung dieser Wahlen und Veranstaltungen erkennen und sich rege beteiligen.

Süsel, den 23. Oktober 2008

 

Gemeinde Süsel
Der Bürgermeister
 gez. Dirk Maas

 

nach oben zurück