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Gemeinde Süsel
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B e k a n n t m a c h u n g

 

Beschluss der Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Süsel für das Gebiet "Kirchenkoppel"

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.09.2008 die Aufhebung der

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Süsel für das Gebiet "Kirchenkoppel", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.  Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Aufhebung der Bebauungsplanänderung tritt mit Beginn des 19.12.2008 in Kraft. Alle Interessierten können die Aufhebung der Bebauungsplanänderung und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Stadtverwaltung Eutin im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eutin / Süsel für die Gemeinde Süsel, Fachbereich Bauen,

Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Süsel geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Aufhebung der Bebauungsplanänderung  in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung über die Aufhebung der Bebauungsplanänderung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Süsel  unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Der Geltungsbereich der Aufhebung der Bebauungsplanänderung ist in dem nachstehenden Übersichtsplan umrandet dargestellt.

Kirchenkoppel
Kirchenkoppel
Kirchenkoppel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Süsel, den 09. Dezember 2008            G e m e i n d e   S ü s e l
                                                             -Der Bürgermeister-
                                               LS        gez. Dirk Maas
                                                             Bürgermeister

 

 

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