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Gemeinde Süsel
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters

 

Der bei der Gemeindewahl am 25.05.2008 als Bewerber der Freien Wählergemeinschaft Süsel gewählte Fritz Dieter Wendik, Fassensdorf, Osterdieck 2, 23701 Süsel hat sein Mandat niedergelegt.

 

Gemäß § 44 (3) des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der z.Zt. geltenden Fassung stelle ich Herrn Holger Reinholdt, Bockholt, Im Dorfe 1, 23701 Süsel, als nachrückenden Listenbewerber der Freien Wählergemeinschaft Süsel und Nachfolger für den ausscheidenden Gemeindevertreter fest und gebe den Namen hiermit bekannt.

 

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes Einspruch gem. § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erheben.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzureichen.

Eutin, 04.02.2009                         

                                                                                                        Stadt Eutin

                                                        L.S.                          Der Bürgermeister

                                                                                    als Gemeindewahlleiter

                                                                                  gez. Klaus-Dieter Schulz

              

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