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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                         Süsel, 20. Juni 2007
- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

 

zu Punkt      6       der Tagesordnung der Sitzung am 28.06.2007

 

I. Nachtragshaushalt 2007

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungshaushalt des I. Nachtragshaushaltes 2007 wird wie vorgelegt beschlossen.

b) Der Vermögenshaushalt des I. Nachtragshaushaltes 2007 wird wie vorgelegt beschlossen.

c) Der Finanzplan mit dem Investitionsbericht des I. Nachtragshaushaltes 2007 wird wie vorgelegt beschlossen.

d) Für das Haushaltsjahr 2007 wird eine I. Nachtragshaushaltssatzung wie vorgelegt beschlossen.

Begründung:

Der Ursprungshaushalt schließt im Verwaltungshaushalt mit einem Fehlbedarf vom 212.800 Euro ab. Der Vermögenshaushalt wird durch eine veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe von 107.000 € ausgeglichen.

Im laufenden Haushaltsjahr zeichnen sich bereits verschiedene Änderungen im Haushalt ab beziehungsweise sind diese schon eingetreten. Die entsprechenden Anpassungen sind im I. Nachtragshaushalt berücksichtigt worden.

Vor allem sind dies auch die Änderungen, die sich durch die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Eutin ergeben haben. So sind die Personalkosten und teilweise auch Sachkosten herausgeplant worden. Dementsprechend sind Erstattungen an die Stadt Eutin auf der Grundlage des festgesetzten Schlüssels eingeplant worden.

In der Summe wirkt sich vor allem das Jahresergebnis 2006 positiv aus, da der zur Abdeckung vorgetragene Fehlbetrag von 252.900 Euro um 134.900 Euro auf 118.000 Euro verringert werden konnte. Daneben ist die Entwicklung im Bereich der allgemeinen Deckungsmittel erfreulich. So konnte auf der Grundlage der Maisteuerschätzung der Ansatz für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer deutlich erhöht werden und auch die Ansätze bei den Schlüsselzuweisungen angehoben werden. Allerdings wirken sich diese Entwicklungen auch auf die Kreisumlage aus, die ebenfalls eine Anpassung erfahren hat. Im Ergebnis führen die vorgenommenen Änderungen im Verwaltungshaushalt nicht nur dazu, dass dieser wieder mit 5.050.000 € in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen ist, vielmehr konnte dem Vermögenshaushalt ein um 89.400 € über der Pflichtzuführung liegender Betrag zugeführt werden, der sich dort kreditbedarfmindernd auswirkt. Nach den vorgenommenen Änderungen liegt dieser bei 87.500 Euro, was auch eine Verbesserung gegenüber dem Ursprungshaushalt darstellt. Der Vermögenshaushalt beziffert sich in der Summe in Einnahme und Ausgabe auf 512.100 €.

Getilgt werden planmäßig 174.200 Euro, so dass eine planmäßige Schuldensenkung um 86.700 € erreicht wird.

Nachstehend wird auf die bedeutenderen Positionen eingegangen, die zu den vorab genannten Summen führen:

Den Vereinbarungen mit der Stadt entsprechend sind im Abschnitt 02 die Personalkosten für das Verwaltungspersonal ebenso wie die Sachkosten herausgeplant worden. Hierfür ist eine Personalkosten- und eine Sachkostenerstattung an die Stadt Eutin neu in den Haushalt eingestellt worden. Hierin enthalten sind die Kosten für das gesamte Verwaltungspersonal, welches zur Stadt übergeleitet wurde, nämlich auch des Personals, das vorher in anderen Einzelplänen veranschlagt war. Dies führt zu der deutlichen Ausgabensteigerung in dem Abschnitt, wirkt sich an anderer Stelle aber entsprechend gegensätzlich aus.

Ebenso sind im Abschnitt 03 die sich auf das Personal- und die Sachkosten der Verwaltung beziehenden Einnahmen und Ausgaben herausgeplant worden.

Auch die anteiligen Kosten der Gemeinde Süsel am Standesamt der Stadt Eutin fließen künftig in die Sachkostenverteilung ein und sind entsprechend berücksichtigt worden, so dass der Ansatz hierfür im Abschnitt 05 herausgenommen werden konnte. Gleiches gilt für den im UAb. 052 veranschlagten Bereich der Wahlen und für die im Abschnitt 06 veranschlagten Kosten für die EDV im Rathaus. Auch die im Abschnitt 11 geänderten Ansätze fließen zum Großteil mit in die Sachkostenverteilung ein und werden nicht gesondert bei der Gemeinde Süsel veranschlagt.

Im Abschnitt 13 ist der Ansatz für die Unterhaltung und Ergänzung des Inventars der Feuerwehren deutlich erhöht worden, was u.a. auf die Vielzahl der aufgrund der zahlreichen Einsätze der Wehren in letzter Zeit zu erneuernden Ausrüstungsgegenstände zurückzuführen ist.

Im Abschnitt 21 ist der zu erwartende Ansatz für die Schulkostenbeiträge gesenkt worden, da es künftig keine 10. Klasse mehr geben wird, in der auch auswärtige Schülerinnen und Schüler beschult wurden.

Im Abschnitt 29 wurde die erhöhte Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten berücksichtigt, da die Einführung dieser derzeit wahrscheinlich scheint, auch wenn die Umsetzung noch nicht erfolgt ist.

Die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft mit Eutin wurde ebenfalls im UAb. 405 berücksichtigt.

Die aufgrund der Rückzahlungen von gewährten Darlehen aus Sozialhilfemitteln zu erwartenden Einnahmen sind im UAb. 410 ebenso eingeplant worden wie Sozialhilfeanteile, die sich noch auf Vorjahre beziehen.

Im UAb. 464 sind die Zuschüsse für die Kindertageseinrichtungen aufgrund der zwischenzeitlich vorgenommenen Abrechnungen für 2006 angepasst worden.

Die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft findet ebenfalls im Abschnitt 60 Berücksichtigung. Die Haushaltsansätze im Abschnitt 61 sind den derzeitigen Planungsaktivitäten der Gemeinde angepasst worden. Hier finden sich die Einnahmen und Ausgaben wieder für die Aufhebung des B-Plans Nr. 2 in Süsel sowie für die Aufstellung des B-Plans „Reiterpark“ und des B-Plans Nr. 7 in Süsel und der Abrundungssatzung Kesdorf.

Die Gemeinde hat erhöhte Zuwendungen für die Straßenunterhaltung in 2007 erhalten, was im Abschnitt 63 berücksichtigt wurde. Diese Einnahmen sind zweckentsprechend zu verwenden. Dementsprechend wurde hier die Einnahme- als auch die Ausgabeposition angepasst.

Aufgrund des milden Winters ist der Ansatz für den Winterdienst bei der HHSt. 6750.5400 entsprechend gesenkt worden.

Die Ansätze für die Konzessionsabgaben Strom und Gas mussten nach unten korrigiert werden.

Auf die positive Entwicklung im Bereich der allgemeinen Deckungsmittel wurde bereits hingewiesen. Diese führt dazu, dass der Überschuss im Abschnitt 90 sich um knapp 100.000 € gegenüber dem Ursprungshaushalt erhöht.

Die Fehlbetragsabdeckung im Abschnitt 92 ist dem guten Jahresergebnis 2006 angepasst worden.

Im Vermögenshaushalt ist das HDL-Gerät für die Feuerwehr Bujendorf unter Berücksichtigung des Zuschusses der Ortswehr in den Nachtragshaushalt eingestellt worden. Im Abschnitt 13 sind weiter erste Planungskosten für das Feuerwehrgerätehaus Süsel berücksichtigt worden.

Der Wasserschaden im Neubau der Offenen Ganztagsschule Süsel ist in Einnahme und Ausgabe im UAb. 215 veranschlagt worden. Die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben sind bereits angefallen. Somit erfolgt eine buchmäßige Trennung vom Bau.

Hier ist weiter ein Betrag von 5.000 € für ein Mähgerät für die GHS eingeplant worden. Der Ansatz wird zunächst gesperrt bis zur Klärung der Frage, wie Abläufe dort sinnvoll optimiert werden können.

Die Fassadensanierung an der Kindertagesstätte Kunterbunt in Groß Meinsdorf ist im UAb. 4644 mit 7.600 Euro in den Haushalt eingestellt worden. Eine entsprechende Beratung im Ausschuss ist vorgesehen.

Im UAb. 63 sind 4.000 Euro für die Sicherung am Bahnübergang Bockholt in den Haushalt eingeplant worden. Hier sind Fördermittel zurückzuzahlen, die eine entsprechende Veranschlagung erfahren haben.

Für die Straßenbeleuchtungserweiterung in Kesdorf sind 7.000 Euro in den Haushalt aufgenommen worden, denen 1.500 Euro an Beiträgen gegenüberstehen.

Die zu erwartenden Verkauferlöse aus Gewerbegrundstücksverkäufen im Interkommunalen Gewerbegebiet sind herausgeplant worden. Die Verkäufe sind bis dato schleppend angelaufen. Es besteht noch ein Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr. Es ist kaum zu erwarten, dass in diesem Haushaltsjahr mehr Einnahmen erzielt werden können.

Im Ergebnis führen die Änderungen zu dem bereits genannten Kreditbedarf.

Der Finanzplan weist einen ausgeglichen Verwaltungshaushalt im weiteren Finanzplanungszeitraum aus, wobei fraglich ist, ob die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, die sich an den Vorgaben des Haushaltserlasses orientiert, so eintreten wird. Bei moderaten Ausgabesteigerungen wird von deutlichen Steigerungen bei den allgemeinen Deckungsmitteln ausgegangen. Dies ist so zumindest fraglich, wenn die Änderungen berücksichtigt werden, die sich aus der Reform der Unternehmensbesteuerung ergeben, welche sich für die Kommunen kaum positiv auswirken.

Im Investitionsprogramm wurde eine Summe für 2008 für die erforderliche Maßnahme bezüglich des Feuerwehrgerätehauses Süsel eingestellt.

Im Stellenplan wurden die Stellen der Verwaltungsmitarbeiter/ -innen, die zur Stadt übergegangen sind, in Abgang gebracht. Ebenso wurden die Änderungen bei der Reinigung des Rathauses und der Schulgebäude berücksichtigt.

Zuständiges Amt:   Haupt- und Kämmereiamt                                   Az .: 030 Br/lue

Beraten im: Finanzausschuss am 31.05.2007

Anlage/n: 1

Im Auftrag
gez.
Torsten Bruhn

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