Vorsorgevollmacht erteilen
Nr. 99046028000000Volltext
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. Angehörige dürfen das nicht automatisch.
Sie wählen eine oder mehrere Personen, denen Sie vertrauen. Diese Personen dürfen für Sie handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können. In der Vollmacht legen Sie genau fest, was diese Personen für Sie regeln dürfen - zum Beispiel Geldangelegenheiten, Behördengänge oder medizinische Entscheidungen.
Wenn eine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt, ersetzt dies die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht für diese Aufgaben.
Ansprechpunkt
Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte oder örtlicher Betreuungsverein
Kosten
Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
- Das Original der Vollmacht sollte sicher aufbewahrt werden.
- Stellen Sie sicher, dass die bevollmächtigte Person im Notfall darauf zugreifen kann.
- Überprüfen Sie die Vollmacht regelmäßig. Aktualisieren Sie sie bei Änderungen der persönlichen oder rechtlichen Situation.
- Lassen Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Dadurch wird die Vollmacht im Ernstfall schnell auffindbar. Dafür fällt eine geringe Gebühr an.
- Beratung und Unterstützung zu Fragen der Vorsorgevollmacht gibt es bei örtlich zuständigen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Rechtsanwälten und Notaren.