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Gemeinde Süsel
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung

Nr. 99050027008001

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Abs. 3 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein     elektronischer Antragsassistent    zur Verfügung.

Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.



  • Gebühr: Mindestens 30,00 EUR, höchstens 300,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

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11. Dezember 2025

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