Aktuelles zur Vogelgrippe
Aufgrund der Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung des Bundes zum 04.03.2006 wird insbesondere auf die neue Rechtslage für die Hunde- und Katzenhaltung in den Sperrbezirken und -Beobachtungsgebieten hingewiesen. Im Bereich der Gemeinde Süsel gibt es derzeit kein Beobachtungsgebiet und auch keinen Sperrbezirk. Der Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat per Allgemeinverfügung geregelt, dass mit Ausnahme der Ortschaft Süsel Geflügel auch außerhalb geschlossener Ställe oder Schutzvorrichtungen gehalten werden darf. Näheres hierzu findet sich auf der Internetseite des Kreises Ostholstein www.kreis-oh.de.