Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Süsel ist die Stelle der/des
hauptamtlichen
Bürgermeisterin/Bürgermeisters
ab dem 01.01.2007 neu zu besetzen, da die Wahlzeit des derzeitigen Amtsinhabers abläuft. Der bisherige Amtsinhaber steht für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Die Ernennung erfolgt zur/zum Beamtin/Beamten auf Zeit für die Dauer von acht Jahren. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung Schleswig-Holstein (Bes.Gr. A 14/A 15). Derzeit wird eine Aufwandsentschädigung nach dem zulässigen Höchstsatz gezahlt.
Die Großgemeinde Süsel mit ihren rd. 5.400 Einwohnerinnen und Einwohnern besteht aus 15 Dörfern. Am Hauptort Süsel ist der Sitz der Gemeindeverwaltung, Süsel ist staatlich anerkannter Erholungsort. Die flächenmäßig drittgrößte hauptamtliche Gemeinde des Kreises Ostholstein liegt zwischen der Kreisstadt des Kreises Ostholstein, Eutin, und der Ostseeküste, sie hat eine zentrale Verkehrsanbindung über die A 1 bei Scharbeutz. Am Ort Süsel ist eine Grund- und Hauptschule vorhanden, in der Gemeinde stehen 4 Kindergärten sowie zahlreiche Sport- und Freizeiteinrichtungen zur Verfügung. Realschule, Gymnasium und die Beruflichen Schulen befinden sich in Eutin.
Die Bürgermeisterin/Den Bürgermeister erwarten anspruchsvolle und vielschichtige Aufgaben; sie/er leitet die Verwaltung der Gemeinde Süsel in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Aus diesem Grund wird eine qualifizierte, entscheidungsfreudige sowie tatkräftige Persönlichkeit gesucht, die in der Lage ist, die Entwicklung der Gemeinde Süsel zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.
Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Süsel in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Wählbar ist, wer
- die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsangehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- am Wahltag das 27. Lebensjahr vollendet hat und im Falle der Erstwahl das 60. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Die Wahl wird am 08. Oktober 2006, eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl am 05. November 2006 stattfinden.
Es wird verwiesen auf die noch ausstehende amtliche Bekanntmachung der Wahlleiterin der Gemeinde Süsel über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die im Ostholsteiner Anzeiger und in den Lübecker Nachrichten - Gesamtausgabe - veröffentlicht wird.
Nach den wahlrechtlichen Vorschriften können Wahlvorschläge einreichen:
- Jede Fraktion der Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel (Fraktionsvorschlag); mehrere Fraktionen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen (gemeinsamer Fraktionsvorschlag).
- Jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst; für einen Wahlvorschlag unabhängig von Fraktionsvorschlägen sind 95 Unterschriften von Wahlberechtigten beizubringen;
dies gilt nicht, wenn der Amtsinhaber einen Wahlvorschlag für sich selbst einreicht.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
CDU 10 Sitze, SPD 8 Sitze, FDP 1 Sitz.
Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlages ist der 21.08.2006, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist). Nähere Auskünfte über das Einreichungsverfahren können bei der Wahlleiterin ( ( 0 45 24 - 70 27 31) eingeholt werden.
Ich bitte die Bewerberin/den Bewerber sich zu erklären, ob sie mit der Weitergabe ihrer Bewerbungsunterlagen an die Fraktionen der Gemeindevertretung einverstanden sind. Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Nachweisen über den Bildungsweg und die bisherigen Tätigkeiten sind unter Angabe des Kennwortes "Bürgermeisterin-/Bürgermeisterwahl" bis zum 23.06.2006 (keine Ausschlussfrist) zu richten an die Wahlleiterin der Gemeinde Süsel, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel.
Hinweis: Nach den Leitlinien der Landesregierung soll eine Hauptamtlichkeit künftig nur noch bei einer Mindesteinwohnerzahl von 8.000 bestehen. Ob und wie weit diese Leitlinien in Gesetzesform umgewandelt werden, bleibt abzuwarten.
Süsel, 29.03.2006 Gemeinde Süsel
- Der Bürgermeister -