Gemeinde S Ü S E L Süsel, 23. November 2006 - Der Bürgermeister - VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 17 der Tagesordnung der Sitzung am 21.12.2006
Bebauungsplan Nr. 16, 2. Änderung - Röbel - hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Beschlussempfehlung: 1. Die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangen Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem vorgelegten Ergebnis geprüft. 2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für den Ortskern in Röbel und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Begründung: Die frühzeitige Behördenbeteiligung ist abgeschlossen. Dazu sind keine relevanten Einwände zur Änderung eingegangen. Somit kann das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange weitergeführt werden. Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses versandt. Es hat keine Änderungen ge-geben. Zuständiges Amt: Bau- und Ordnungsamt Az.: 621.41:16.2-Lu Beraten im: Planungs- u. Umweltausschuss am 14.11.2006 Anlagen: -
gez. Martin Voigt Bürgermeister |