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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                                           Süsel, 13. Juni 2006

- Der  Bürgermeister -

VORLAGE FÜR DEN AUSSCHUSS FÜR SCHULE, KULTUR UND SOZIALES

zu Punkt     5 a     der Tagesordnung der Sitzung am 22.06.2006

Umwandlung der GHS in eine Gemeinschaftsschule

Beschlussvorschlag:

Erläuterung:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.12.2005 beschlossen, dass die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Grund- und Hauptschule Süsel weiter zu verfolgen sind und unter anderem die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsschule, die auch die Beschulung von Realschülern umfasst, anzustreben ist. In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Soziales am 01.03.2006 wurde berichtet, welche Klärungen im Vorwege nach der Checkliste für Schulträger zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen, die vom Ministerium herausgegeben wurde, zu betreiben sind.

Ein Punkt hierbei ist unter anderem gewesen, dass die durchschnittliche Jahrgangsgröße in der Regel 70 Schülerinnen und Schüler nicht unterschreiten sollte.

Am 07.03.2006 hat diesbezüglich ein Gespräch beim Kreis Ostholstein mit der Schulrätin, Frau Dube, dem künftigen  Schulrat, Herrn Meyer, sowie weiteren Mitarbeitern des Kreisschulamtes stattgefunden, bei dem die Umwandlung der GHS Süsel in eine Gemeinschaftsschule Thema gewesen ist. Eindeutige Aussage in diesem Gespräch war, dass seitens der Schulaufsicht keine Möglichkeit zur Umwandlung der GHS in eine Gemeinschaftsschule gesehen wird, da die Sollgröße von 70 Schülern je Jahrgang als weitgehend festgezurrt angesehen wird und eine Dreizügigkeit somit Voraussetzung für die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule ist. Vielmehr ist es als fraglich angesehen worden, ob der Hauptschulbetrieb bei den wegfallenden Schuleinzugsbereichen und der Nähe einiger Dorfschaften zur Kreisstadt Eutin aufrecht zu erhalten ist. Die Sekundarstufe an der GHS Süsel ist einzügig.

So sind weitere Schülerverluste prognostiziert worden, da die Schüler aufgrund des neuen Schulrechts künftig den Hauptschulab-schluss auch an Realschulen erreichen können. Weiter wird die bisherige Formulierung „an vorhandenen Schulen“ so ausgelegt, dass die Gemeinschaftsschule, die einen Realschulabschluss ermöglichen soll, an einer Realschule und nicht an einer reinen Grund- und Hauptschule einzurichten ist. Das Hervorgehen von Gemeinschaftsschulen aus bestehenden Schulen setzt also zwingend voraus, dass eine organisatorische Verbindung mit einer Realschule geschaffen wird, wenn der Erwerb des Realschulabschlusses hier möglich sein soll. Aufgrund der demographischen Entwicklung, nach der Rückgänge in den Schülerzahlen prognostiziert werden, und dem Wegfall der Schuleinzugsbereiche hat man der Gemeinde die Empfehlung ausgesprochen, alle Gedanken auf die Weiterentwicklung der Grundschule in Süsel zu fokussieren.

Es gilt nun, die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Sekundarstufe an der GHS Süsel auszusondieren, um zum einen alles an einen dauerhaften bestand dieser zu setzen und zum anderen möglichst doch alles an eine Weiterentwicklung zu setzen.

Zuständiges Amt:   Haupt- und Kämmereiamt                             Az.: 215-Br/Jü

Die Entscheidung trifft:  Gemeindevertretung                           Ausschuss für S., K. + S.

Anlage/n! – 

gez.Martin Voigt                                                                                                                                                      Bürgermeister

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