Gemeinde S Ü S E L Süsel, 14. Dezember 2006 - Der Bürgermeister -
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 6 der Tagesordnung der Sitzung am 21. Dezember 2006 Erlass einer Neufassung der Hauptsatzung
Begründung: Die Umstrukturierung der Gemeinde Süsel von einer hauptamtlich in eine ehrenamtlich verwaltete Gemeinde bedingt auch um-fassende Veränderungen in der Hauptsatzung. Ein Entwurf, der auch bereits mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmt wurde, ist dieser Vorlage beigefügt. Allerdings werden bis zur Sitzung in diesem Entwurf noch Anpassungen vorgenommen werden müssen, weil derzeit die Auslegung von Rechtsvorschriften auf landesebene geprüft wird, in die die Gemeinde Süsel aufgrund ihrer Amtsfreiheit und Größe nicht ohne weiteres hinein passt. Im nachfolgenden möchte ich auf die wichtigsten Veränderungen hinweisen: § 1 - unverändert § 2 - entspricht dem bisherigen § 7 § 3 - Hier wurde weitgehend der bisherige § 5 übernommen, jedoch der Hauptausschuss in einen Finanzausschuss verändert, da ein Hauptausschuss nach der GO für den typischen Aufgabenbereich einer hauptamtlich verwalteten Gemeinde gebildet wird. § 4 - entspricht dem bisherigen § 6 § 5 - entspricht dem bisherigen § 9 § 6 - entspricht dem bisherigen § 10 § 7 - entspricht dem bisherigen § 11 § 8 - entspricht dem bisherigen § 12 § 9 - Für die endgültige Fassung dieses Paragrafen klärt das Innenministerium derzeit eine Regelung der Entschädigungs-verordnung, wonach der ehrenamtliche Bürgermeister einer Gemeinde, die keinem Amt angehört, einen Aufschlag von 35 % auf seine Aufwandsentschädigung erhält. Allerdings haben wir uns über die Organisationsform Verwaltungsgemeinschaft genauso bestimmten Aufgaben und Verantwortlichkeiten entlastet. In diesem Konflikt zwischen Sinn und Wortlaut der Regelung sucht das Ministerium nach einer Lösung. Da bei weiteren Aufwandsentschädigungen dann auf den Absatz 1 Bezug genommen wird, muss erst die Klärung abgewartet werden. § 11 - entspricht dem bisherigen § 15 § 12 - entspricht dem bisherigen § 17 § 13 - regelt das Inkrafttreten zum 01.01.2007 Entfallen ist der bisherige § 2 mit seinen Regelungen zur Bürgervorsteherin bzw. zum Bürgervorsteher. Entfallen ist auch der bisherige § 4 mit seinen Regelungen zur Gleichstellungsbeauftragten. Eine solche ist für Gemeinden mit eigener Verwaltung vorgeschrieben. Unsere Gleichstellungsbeauftragte, Frau Jutta Blunck, hat ihren Rücktritt zum 31.12.2006 erklärt, sodass dann die Aufgabe von der Eutiner Gleichstellungsbeauftragten wahrgenommen wird. Entfallen ist der bisherige § 8, mit dem die Gemeindevertretung dem Hauptausschuss verschiedene Entscheidungen über-tragen hatte. Dies ist bei einem Finanzausschuss und bei einer ehrenamtlich verwalteten Gemeinde nicht üblich. Entfallen ist weiter § 16 mit den Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, da dies künftig in der Eutiner und nicht mehr in der eigenen Verwaltung geschieht. - - - - - - Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt Az.: 020-06.3-Vo/Jü Beraten im : - Anlagen: - 1 - gez. Martin Voigt Bürgermeister |