Gemeinde S Ü S E L Süsel, 14. Dezember 2006 - Der Bürgermeister -
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 8 der Tagesordnung der Sitzung am 21. Dezember 2006 Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin bzw. des ehrenamtlichen Bürgermeisters Wahlvorgang:
Als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wude Herr Dirk Maas, als 2. Stellvertreter des Bürgermeisters wurde Herr Gerhard Mews und als 3. Stellvertreterin des Bürgermeisters wurde Frau Annette Neumann gewählt. Wahlverfahren: Da auch die bisherigen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters mit Ablauf des 31.12.2006 aus ihrem Amt ausscheiden, ist eine Neuwahl der Stellvertretung erforderlich. Hierfür maßgeblich ist § 33 Absatz 3 i.V.m. § 40 Absatz 2 und 3 GO. Danach sind bei der Wahl der drei Stellvertretenden das Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen und die Fraktionszugehörigkeit der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung (gleichzeitig Bürgermeisterin oder Bürgermeister) zu berücksichtigen. § 40 Absatz 2 GO legt zum Wahlverfahren fest, dass wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel gewählt wird. Nach § 40 Absatz 3 GO ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, dass die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht. In der Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel verfügt die CDU-Fraktion über 11 Sitze, die SPD-Fraktion über 8 Sitze. Unter der Annahme, dass die CDU aufgrund ihrer Mehrheit die ehrenamtliche Bürgermeisterin bzw. den ehrenamtlichen Bürgermeister stellt, würde nach den Sitzzahlen in der Gemeindevertretung der SPD-Fraktion die Position der 1. Stellvertreterin bzw. des 1. Stellvertreters, der CDU-Fraktion die Stelle der 2. Stellvertreterin bzw. des 2. Stellvertreters und der SPD-Fraktion wiederum die Stelle der 3. Stellvertreterin bzw. des 3. Stellvertreters zustehen. - - - - - - Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt Az.: 000-03.4-Vo/Jü Beraten im: - Anlagen: -
gez. Martin Voigt Bürgermeister |