Sprungziele
Gemeinde Süsel
Inhalt

Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                                Süsel, 14. Dezember 2006

- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

zu Punkt    8    der Tagesordnung der Sitzung am 21. Dezember 2006

Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin bzw. des  ehrenamtlichen Bürgermeisters

Wahlvorgang:

Als 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wude Herr Dirk Maas, als  2. Stellvertreter des Bürgermeisters wurde Herr Gerhard Mews und als 3. Stellvertreterin des Bürgermeisters wurde Frau Annette Neumann gewählt.

Wahlverfahren:

Da auch die bisherigen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters mit Ablauf des 31.12.2006 aus ihrem Amt ausscheiden, ist eine Neuwahl der Stellvertretung erforderlich. Hierfür maßgeblich ist § 33 Absatz 3 i.V.m. § 40 Absatz 2 und 3 GO. Danach sind bei der Wahl der drei Stellvertretenden das Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen und die Fraktionszugehörigkeit der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung (gleichzeitig Bürgermeisterin oder Bürgermeister) zu berücksichtigen. § 40 Absatz 2 GO legt zum Wahlverfahren fest, dass wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel gewählt wird. Nach § 40 Absatz 3 GO ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, dass die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht.

In der Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel verfügt die CDU-Fraktion über 11 Sitze, die SPD-Fraktion über 8 Sitze. Unter der Annahme, dass die CDU aufgrund ihrer Mehrheit die ehrenamtliche Bürgermeisterin bzw. den ehrenamtlichen Bürgermeister stellt, würde nach den Sitzzahlen in der Gemeindevertretung der SPD-Fraktion die Position der 1. Stellvertreterin bzw. des 1. Stellvertreters, der CDU-Fraktion die Stelle der 2. Stellvertreterin bzw. des 2. Stellvertreters und der SPD-Fraktion wiederum die Stelle der 3. Stellvertreterin bzw. des 3. Stellvertreters zustehen.

- - - - - -

Zuständiges Amt:  Haupt- und Kämmereiamt                                                                                        Az.: 000-03.4-Vo/Jü

Beraten im: -

Anlagen: -

   

gez. Martin Voigt                                                                                                                                                              Bürgermeister

nach oben zurück
06. Februar 2025

Bundestagswahl 2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet in Deutschland die nächste Bundestagswahl statt. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, braucht einen ... Mehr erfahren