Gemeinde S Ü S E L Süsel, 19. Juni 2006
- Der Bürgermeister -
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG
zu Punkt 11 der Tagesordnung der Sitzung am 29.06.2006
Bebauungsplan Nr. 29, 2. Änderung - Ekelsdorf hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussempfehlung:
1. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Gemeinde Süsel wird eine 2. Änderung aufgestellt.
2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird abgesehen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
4. Die Erschließungsträger hat, die nach dem Erschließungsvertrag zu erbringende Sicherheitsleistung für die Erschließungsmaßnahme bis zur Sitzung der Gemeindevertretung vorzulegen bzw. die Erschließungsmaßnahmen bis zur Sitzung der Gemeindevertretung abzuschließen.
5. Eine Kostenzusage für die Übernahme der Planungskosten ist bis zur Gemeindevertretersitzung vorzulegen.
Begründung:
In der letzten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses wurde ein Befreiungsantrag für den Bebauungsplan Nr. 29, 1. Änderung und Ergänzung, bezüglich der Fassadengestaltung positiv vom Ausschuss beschieden. Der Kreis Ostholstein hat den gestellten Befreiungsantrag mit der Begründung abgelehnt, dass der Bebauungsplan nur für dieses eine Grundstück aufgestellt worden ist und der Eigentümer daran beteiligt gewesen ist. Aus diesem Grunde hätte der Eigentümer im Vorwege dafür Sorge tragen müssen, dass die beabsichtigten baulichen Anlagen auch vom Bebauungsplan abgedeckt sind.
Zwischenzeitlich hat sich allerdings ergeben, dass der jetzige Grundstückseigentümer das Grundstück veräußern möchte. Dabei hat sich herausgestellt, dass die möglichen Interessenten ein Holzhaus mit einer anderen Dachneigung bauen möchten. Weiter hat der Kreis Ostholstein signalisiert, dass eine Baugenehmigung erteilt werden würde, wenn von der Gemeinde Süsel der Aufstellungsbeschluss für die Durchführung einer 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 29 gefasst wird.
Die noch fehlende Zeichnung des Hauses ist beigefügt.
Da durch diese Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.
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Zuständiges Amt: Bau- und Ordnungsamt Az.: 621.41:29.2-Kl/Lu
Beraten im: X Planungs- u. Umweltausschuss am 13.06.2006
Anlagen: - 1 -
gez. Martin Voigt Bürgermeister