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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                      Süsel, 19. Juni 2006

- Der  Bürgermeister -

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

zu Punkt    12    der Tagesordnung der Sitzung am    29.06.2006    

Bebauungsplan Nr. 5, 1. Änderung und Ergänzung – Gewerbegebiet                                                                                                                                                               hier: Aufhebungsbeschluss; neuer Aufstellungsbeschluss

Beschlussempfehlung:

1. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 22.09.2005 zur Ausweisung eines Teilbereiches als Mischgebiet – für den Bereich – Lehmkamp -  wird aufgehoben.

2. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 – Lehmkamp – wird eine 1. Änderung und Ergänzung aufgestellt.

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird abgesehen.

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Begründung:

Die Landesplanung hat in Ihrer Stellungnahme am 09.01.2006 die Empfehlung an die Gemeinde weitergegeben, dass von der beabsichtigten Ausweisung eines Teilbereiches als Mischgebiet Abstand genommen werden sollte. Um den vorliegenden Sachverhalt mit der Landesplanung zu erläutern, wurde am 22.02.2006 ein Planungsgespräch bezüglich der beabsichtigten Planungsabsicht der Gemeinde Süsel geführt. Hierbei ist deutlich geworden, dass die Landesplanung die von der Gemeinde Süsel angestrebte Planung nicht mit tragen wird. In dem Gespräch ist allerdings auch deutlich geworden, dass die Landesplanung durchaus Möglichkeiten sieht, in Abstimmung mit der Bauaufsicht die notwendigen Betriebswohnungen für die ansässigen Firmen genehmigt zu bekommen.

Aufgrund dieses Hinweises wurde ein nochmaliges Gespräch mit der Bauaufsicht bezüglich der Ausweisung von weiteren Betriebswohnungen auf dem Gelände geführt. Der Gemeinde und dem Grundstückseigentümer wurde in diesem Gespräch in Aussicht gestellt, dass die notwendigen Betriebswohnungen, die vom Eigentümer noch nachzuweisen sind waren, genehmigt werden, wenn die Gemeinde Süsel die Wohnnutzung in der textlichen Festsetzung nicht nur für ausnahmsweise zulässig erklärt, sondern für generell zulässig. Aufgrund des Nachweises durch den Eigentümer können dort sieben Betriebswohnungen entstehen. Von der Bauaufsicht wurde dann weiter in Aussicht gestellt, dass die notwendigen Baugenehmigungen dazu bereits erteilt werden können, wenn die Gemeinde Süsel den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes im vorgenannten Sinne fasst. Es besteht dann ausreichend zeitlicher Spielraum für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

Auch durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, sodass ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden kann.  

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Zuständiges Amt: Bau- und Ordnungsamt                           Az.: 621.41:5.1

Beraten im:   X Planungs- u. Umweltausschuss am 13.06.2006

Anlage/n:-

gez. Martin Voigt                                                                                                                                                  Bürgermeister

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