Gemeinde S Ü S E L Süsel, 23. November 2006 - Der Bürgermeister - VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 19 der Tagesordnung der Sitzung am 21.12.2006
1. Änderung der Abrundungssatzung Woltersmühlen hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Beschlussempfehlung: 1. Die während der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem vorgelegten Ergebnis geprüft. 2. Der Entwurf der 1. Änderung der Abrundungssatzung Woltersmühlen für eine Fläche zwischen der Alten Salz-straße und der Bahntrasse Lübeck/Kiel (Flurstück 40/1) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die Eingaben der Anlieger, die auch bereits zu Beginn des Verfahrens eingereicht wurden, sind in die vorgelegte Abwägung mit eingeflossen, so dass ein aktueller Abwägungsvorschlag vorliegt. Die Ausnahmegenehmigung vom Bauverbot im 50 m Gewässer- und Erholungsschutzstreifen wurde am 28.09.2006 von der Unteren Naturschutzbehörde erteilt. In der Begründung wird ausgeführt, dass negative Auswirkungen auf den Woltersteich, der getrennt ist von der Bahntrasse Kiel - Lübeck, weder unter dem Gesichtspunkt von Biotopverbundmaßnahmen noch bezüglich der wassergebundenen Erholung zu erwarten sind. Weiterhin sind die naturschutzfachlichen Belange durch einen landschaftspflegerischen Fachbeitrag angemessen ermittelt und ohne Rechtsverstöße ins Abwägungsverfahren eingestellt worden. - - - - - - Zuständiges Amt: Bau- und Ordnungsamt Az.: 621.43:4.1-Lu Beraten im: Planungs- u. Umweltausschuss am 14.11.2006 Anlagen: - gez. Martin Voigt Bürgermeister |