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Gemeinde Süsel
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Bekanntmachung

der Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes

der Gemeinde Süsel

 

Bekanntmachung der Gemeinde Süsel


Genehmigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Süsel

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 26. Juni 2006, Az.: IV 644.512.111.55.41 (Fneu) den von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 15. Dezember 2005 beschlossenen Flächennutzungsplan der Gemeinde Süsel nach § 6 Absatz 1 BauGB mit Hinweisen genehmigt. Die Hinweise sind beachtet.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierte können den Flächennutzungsplan und den Erläuterungsbericht in der Gemeindeverwaltung Süsel, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel, Zimmer 11, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich erhalten Sie über das Internet die Möglichkeit der Einsichtnahme.

Eine Verletzung der im § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Absatz 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von 2 Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).

Süsel, 10. Juli 2006 

                                    L.S.

Gemeinde Süsel

-Der Bürgermeister-

gez. Gerhard Mews

1. stellv. Bürgermeister

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