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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                              Süsel, 14. Dezember 2006

- Der  Bürgermeister -

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

zu Punkt    10    der Tagesordnung der Sitzung am 21. Dezember 2006

 

Wahl der Mitglieder des Verwaltungsbeirates und der Stellvertreterinnen bzw. der Stellvertreter

Wahlvorgang:

 

 

Herr Peter Bimberg (CDU) ist kraft Gesetzes Mitglied und als weitere Mitglieder des Verwaltungsbeirates werden

Herr Gerhard Mews (CDU), Herr Dirk Maas (SPD) und Herr Albrecht Dudy (SPD) benannt.

Die Stellvertretung nehmen

Herr Karlheinz Theunert (CDU), Herr Christian Rumpel (CDU), Frau Marina Kloth- Korten und Frau Annette Neumann wahr.

Wahlverfahren:

Nach § 5 Ziffer 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Süsel und der Stadt Eutin über die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft und die Übertragung von Aufgaben gehören dem Verwaltungsbeirat die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister der Gemeinde Süsel sowie drei weitere Mitglieder an. Diese weiteren Mitglieder werden von der Gemeindevertretung benannt, wobei bei der Bestellung die Fraktionen der Gemeindevertretung entsprechend ihrer Sitzstärke unter Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach d´Hondt berücksichtigt werden. Dabei wird die ehrenamtliche Bürgermeisterin bzw. der ehrenamtliche Bürgermeister bei der Fraktion, der sie bzw. er angehört, berücksichtigt.

Unter Berücksichtigung der Annahme, dass die CDU als stärkste Fraktion die ehrenamtliche Bürgermeisterin bzw. den ehren-amtlichen Bürgermeister stellen wird, würde dies bedeuten, dass die SPD-Fraktion zwei weitere Mitglieder und die CDU-Fraktion ein weiteres Mitglied stellt. Dementsprechend sollte auch die Stellvertretung benannt werden.

Bei der Benennung der weiteren Mitglieder bzw. deren Stellvertreter sollten sinnvoller Weise außer der ehrenamtlichen Bürger-meisterin bzw. des ehrenamtlichen Bürgermeisters natürlich auch nicht deren Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter benannt werden.

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Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt                                                                                                Az.: 005-Vo/Jü

Beraten im: -

Anlagen: -

gez. Martin Voigt                                                                                                                                               Bürgermeister

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