Schleswig-Holsteinischer Gemeindetag vom 27.9.2006Zweites Verwaltungsstrukturreformgesetz wird Anspruch nicht gerechtBegründung des Gesetzes führt die Regierung ad absurdum
"Das 2. Verwaltungsstrukturreformgesetz wird dem eigenen Anspruch nicht gerecht. Die kommunale Selbstverwaltung wird stark beeinträchtigt, anstatt sie zu stärken. Das Ehrenamt kann weniger entscheiden als bisher. Dringend benötigte Lösungen für die Probleme vor Ort fehlen. Viele zentrale Orte werden geschwächt, weil sie unter 8000 Einwohner ohne nachvollziehbare Begründung keine eigene Verwaltung und keinen hauptamtlichen Bürgermeister mehr haben sollen, der sich um die Bürger und die Wirtschaft vor Ort kümmern kann", kritisierte Jörg Bülow, Landesgeschäftsführer des SHGT heute den von der Regierung verabschiedeten Gesetzentwurf. Entlarvend sei die Begründung des Gesetzes: dort heißt es (Seite 31/32 zu Art. 1 Nr. 9) im Zusammenhang mit der Einwohnergrenze von 8000 für künftige Gemeindeverwaltungen zur Frage möglicher Ausnahmen: "Eine atypische Fallkonstellation liegt beispielsweise nicht in dem Fall vor, wenn eine Gemeinde oder Stadt anführt, dass sie auch mit einer betreuten Einwohnerzahl unter 8.000 professionell, wirtschaftlich und bürgernah arbeiten kann." So mache die Landesregierung deutlich: auf die tatsächliche Wirtschaftlichkeit der Verwaltung kommt es gar nicht an. "Damit könnte es für Bürger und Wirtschaft teurer werden, wenn die vom Land angedrohten Zwangszusammenlegungen kommen. Wer bisher sparsam gewirtschaftet hat, wird nun wegen der starren Einwohnergrenze bestraft", so Bülow weiter.
"Der Landtag muß das Gesetz grundlegend überarbeiten", fordert der Gemeindetag und benannte weitere Mängel und Forderungen zu dem Gesetz:
|