Gemeinde S Ü S E L Süsel, 14. Dezember 2006 - Der Bürgermeister -
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes
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Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
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Begründung:
Nach den erfolgten Fortschreibungen der Schulentwicklungsplanung in den Vorjahren sind auch in diesem Jahr die Analyse- und Prognosezahlen bezüglich der gemeindlichen Schulentwicklungsplanung fortgeschrieben worden.
Aufgrund der anstehenden Neufassung des Schulgesetzes, welche sich grundlegend auf die Schulträgerschaft der Gemeinde und auch den Schulstandort Süsel auswirken wird, ist keine umfassende Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vorgenommen worden. Diesbezüglich wird auf die Vorbemerkungen der Fortschreibung verwiesen.
Nach dem Entwurf des Schulgesetzes wird es aber eine einzügige Hauptschule wie die Süseler nicht mehr geben. Die Mindest-größenverordnung sieht nämlich eine Mindestgröße von 200 Schülerinnen und Schülern vor. Der Erhalt der Sekundarstufe der Süseler Schule ist demnach nur möglich über die Weiterentwicklung zu einer Gemeinschafts- oder Regionalschule, welche im Rahmen des neuen Schulgesetzes eingeführt werden. Die Schulträgerschaft wird ebenfalls neu geregelt. Künftig sollen Nahbereichs-Schulverbände Schulträger sein. Ein solcher soll mindestens eine Schule umfassen, die einen mittleren Bildungsabschluss vermittelt.
Eine Beratung ist im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales erfolgt.
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Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt Az.: 210-04/ Br.
Beraten im: Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales am 27. November 2006
Anlagen wurden mit den Ausschussunterlagen versandt!
gez. Martin Voigt Bürgermeister