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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                                Süsel, 27. Februar 2007

- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DEN FINANZAUSSCHUSS

 

zu Punkt    11  der Tagesordnung der Sitzung am 08.03.2007

 

Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe 2007

Beschlussempfehlung:

Die überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 9000.8320 für die Kreisumlage i. H. von 22.914,00 € wird genehmigt.

Begründung:

Der Ansatz im Haushalt 2007 für die Kreisumlage beträgt 1.035.100,00 €. Das Anordnungssoll beziffert sich aufgrund der Anforderung des Kreises Ostholstein auf 1.058.014,00 €, so dass 22.914,00 € überplanmäßig anfallen. Das Rechnungsergebnis 2006 beziffert sich für die Kreisumlage auf 997.010,00 €, die Steigerung zum Vorjahr beziffert sich somit auf rd. 61.000,00 €. Die Kreisumlage ist von der  Gemeinde zu zahlen. Diese Mehrausgabe ist allerdings durch Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen gedeckt.

Derzeit befindet sich eine weitere Anhebung der Kreisumlage in der Diskussion. Hier sind die Kommunalen Interessenver-bände gefordert, auf die immer noch prekäre finanzielle Situation der kreisangehörigen Gemeinden hinzuweisen und die begründeten Argumente gegen die weitere Anhebung der Kreisumlage vorzubringen, um eine solche möglichst abzuwenden. So leiden die Gemeinden stark unter den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich, da der Anteil der Finanzausgleichsmittel an den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes dieser sehr hoch ist und die von der Landesregierung angeführten Kompensationen nur im geringen Umfang greifen. Auch die wieder steigenden Steueraufkommen erreichen mittlerweile bei der Gemeinde Süsel z.T. lediglich erst wieder die Höhe, die sie in früheren Haushaltsjahren bereits schon einmal gehabt haben.

Weiter ist in den kommenden Jahren mit erheblichen zusätzlichen Ausgaben bei den Kommunen zu rechnen, u.a. aufgrund der Neuregelungen im Schulgesetz, der Energiekostensteigerungen, der auszubauenden Ganztags- und Kleinkindbetreuung, um nur einige wenige Punkte zu nennen.

- - - - - -

Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt                                            Az.: 030.04 Br/lue

Die Entscheidung trifft: X Gemeindevertretung                                        Finanzausschuss

Anlage/n

 

gez. Peter Bimberg

Bürgermeister

 

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