1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem vor-gelegten Ergebnis geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung zur 4. Abrundungssatzung der Ortschaft Woltersmühlen der Gemeinde Süsel.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Nachdem in der Gemeindevertretersitzung am 21.12.2006 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und die An-regungen aus Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geprüft wurden, fand die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 08.01.07 - 09.02.2007 statt.
Durch die Änderung der 4. Abrundungssatzung in Woltersmühlen wird gewährleistet, dass in dem betroffenen Plangebiet keine erhebliche Veränderung an der angrenzenden Flora und Fauna erfolgt. Es wurde lediglich 1 % des Biotops verändert, welches in dem Bereich nicht ökologische hoch bewertbar war. Der Teich der sich in Woltersmühlen befindet, liegt nicht im Planbereich. Somit stellt diese Planung keine Beeinträchtigung, sondern eine Bestandssicherung dar.