Gemeinde S Ü S E L Süsel, 12. März 2007 VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 7 der Tagesordnung der Sitzung am 29. März 2007
Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Gemeinde- und Kreiswahl im Mai 2008 Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung wählt die 8 nachfolgend genannten Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren/dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss. ________________________ ____________________________ ________________________ ____________________________ ________________________ ____________________________ ________________________ ____________________________ ________________________ ____________________________ ________________________ ____________________________ ________________________ ____________________________ ________________________ ____________________________ Begründung: Nach den Vorschriften des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) muss für die Vorbereitung der Gemeinde- und Kreis-wahl im Mai 2008 ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden. § 12 Abs. 3 GKWG sieht vor, dass außer der Wahlleiterin als Vorsitzende 8 Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren/dessen Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu wählen sind. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Beteiligt wurden die CDU- und SPD-Fraktionen sowie der FDP-Ortsverein Eutin-Süsel und die Wählergemeinschaft Süsel. Seitens der FDP wurde auf eine Benennung von Mitglieder verzichtet, die Wählergemeinschaft Süsel hat sich gar nicht geäußert. Der Vorschlag der SPD-Fraktion ist rückseitig aufgelistet, wobei sowohl das noch fehlende stellvertretene Mitglied als auch der Vorschlag der CDU-Fraktion in der Sitzung der Gemeindevertretung ergänzt werden. Zu beachten ist die gesetzliche Vorschrift, dass ein Mitglied des Gemeindewahlausschusses nicht als Bewerberin oder Be-werber aufgestellt werden darf. Für die Wahl gilt § 40 Gemeindeordnung (Meiststimmenverfahren). Jede Fraktion kann allerdings gem. § 46 Abs. 1 GO verlangen, dass die Mitglieder nicht durch das Meiststimmenverfahren, sondern durch Verhältniswahl gewählt werden.
- - - - - - Zuständiges Amt: Bau- und Ordnungsamt Az.: 061.330-Lu Anlagen: - gez. Peter Bimberg |