Gemeinde S Ü S E L Süsel, 14. März 2007
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 8 der Tagesordnung der Sitzung am 29- März 2007 Kenntnisnahme bzw. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2006 Beschlussempfehlung: Die in der vorgelegten Auflistung enthaltenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit Beträgen bis zu 5.000,00 €, die gemäß § 4 der Haushaltssatzung vom Bürgermeister genehmigt wurden, werden zur Kenntnis genommen. Die überplanmäßigen Ausgaben von über 5.000,00 € werden genehmigt. Die insgesamt im Laufe des Haushaltsjahres 2006 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind der beigefügten Liste zu entnehmen. Hierzu ist anzumerken, dass es sowohl von der Anzahl her als auch von der Höhe einzelner über- und außerplanmäßiger Ausgaben nicht zu großartigen Verschlechterungen gekommen ist. Dieses spiegelt sich letztlich auch im Jahresrechnungsergebnis wider. Hingewiesen werden soll auf die überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 6100.6500 „Aufstellung von Plänen“. Diese ist aufgrund der Kosten für das Projekt „Wegesystem Süsel und Scharbeutz“ entstanden. Das Projekt ist aus der LSE hervorgegangen und nach Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses durchgeführt worden. Haushaltsmittel waren speziell für dieses Projekt nicht in den Haushalt eingestellt worden. Die überplanmäßige Ausgabe bei der HHSt. 6300.5100 „Unterhaltung der G1K-Wege“ in Höhe von 14.796,24 € ist zurückzuführen auf den Aufwand, der zur Behebung der umfangreichen Schäden im Bereich der Straßenabläufe aufgrund der Niederschlagswassersituation zu betreiben gewesen ist. Daneben sind im Bereich der alten B 76 umfangreiche Baumpflegemaßnahmen durchgeführt worden, die die hier entstandene Mehrausgabe u.a. bedingen. Zum Teil handelt es sich bei den Ausgaben um Kosten des Bauhofes, die im Unterabschnitt 771. wieder vereinnahmt wurden. Zur Deckung der Ausgaben wurden Haushaltsmittel an anderer Stelle gebunden. Im Vermögenshaushalt ist es bei der HHSt. 9100.9780 „Tilgung Kreditmarkt/ Umschuldung“ zu einer außerplanmäßigen Ausgabe i. H. von 445.994,74 € gekommen. Nach dem Auslaufen von Zinsbindungsfristen gemeindlicher Darlehen ist eine Umschuldung dieser vorgenommen worden. Die Umschuldung ist im Haushalt buchungsmäßig darzustellen gewesen. Bei der HHSt. 9100.3780 „Darlehen aus Kreditmarktmitteln/Umschuldung“ findet sich eine Einnahme in gleicher Höhe. Erläuterungen zu den weiteren über- und außerplanmäßigen Ausgaben können bei Bedarf während der Sitzung erfolgen.
Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt Az.: 030 Br/lue Die Entscheidung trifft: X Gemeindevertretung Finanzausschuss Anlage/n: 1 gez. |