Gemeinde S Ü S E L Süsel, 15. März 2007 - Der Bürgrmeister -
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 17 der Tagesordnung der Sitzung am 29.03.2007 Bebauungsplan Nr. 16, 2. Änderung - Röbel - Beschlussempfehlung: 1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit dem vor-gelegten Ergebnis geprüft. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Süsel und billigt die dazugehörige Begründung. 3. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2006 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 - Röbel - gefasst. Die Beteiligung der betreffenden Träger öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Der Entwurf mit der Begründung wurde in der Zeit vom 08.01.07 bis 09.02.07 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses versandt. Es hat keine Änderungen ge-geben. Zuständiges Amt: Bau- und Ordnungsamt Az.: 621.41:16.2-Le Beraten im: Planungs- u. Umweltausschuss am 14.03.2007 Anlagen: -
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