Gemeinde S Ü S E L Süsel, 15. März 2007
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 20 der Tagesordnung der Sitzung am 29.03.2007 1. Änderung der 4. Abrundungssatzung Woltersmühlen Beschlussempfehlung: 2. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung zur 4. Abrundungssatzung der Ortschaft Woltersmühlen der Gemeinde Süsel. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Bei der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Begründung: Nachdem in der Gemeindevertretersitzung am 21.12.2006 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und die Anregungen aus Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geprüft wurden, fand die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 08.01.07 - 09.02.2007 statt. Durch die Änderung der 4. Abrundungssatzung in Woltersmühlen wird gewährleistet, dass in dem betroffenen Plangebiet keine erhebliche Veränderung an der angrenzenden Flora und Fauna erfolgt. Es wurde lediglich 1 % des Biotops verändert, welches in dem Bereich nicht ökologische hoch bewertbar war. Der Teich der sich in Woltersmühlen befindet, liegt nicht im Planbereich. Somit stellt diese Planung keine Beeinträchtigung, sondern eine Bestandssicherung dar. Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses versandt. Es hat keine Änderungen gegeben. - - - - - - Zuständiges Amt: Bau- und Ordnungsamt Az.: 621.43:4.1-Le Beraten im: Planungs- u. Umweltausschuss am 14.03.2007 Anlagen: - gez. |