Gemeinde S Ü S E L Süsel, 20. September 2007 - Der Bürgermeister -
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG
Abrundungssatzung Kesdorf, hier: Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Ergänzung
Beschlussempfehlung: 1. Für die 5. Abrundungssatzung der Gemeinde Süsel für die Ortschaft Kesdorf wird für einen Teilbereich am südöstlichen Ortsrand von Kesdorf, westlich des Woltersmühlener Weges der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Ergänzung der Abrundungssatzung gefasst.2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein von der Verwaltung zu ermittelndes Planungsbüro beauftragt werden. 4. Auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung wird verzichtet. 5. Der Auftrag soll erst nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit dem Vorhabenträger zur Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung erteilt werden. Begründung: Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Satzung über die Aufstellung der Abrundungssatzung beraten und ist in der Sitzung zu dem Ergebnis gekommen, dass lediglich für den o.g. Geltungsbereich eine Änderung der Abrundungssatzung in Frage kommt. Zuständiges Amt: SG. 6.4 Az.: 655.21 Die Entscheidung trifft: X Gemeindevertretung Planungs- u. Umweltausschuss Anlage/n: -
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