- Der Bürgermeister -
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG
zu Punkt 12 der Tagesordnung der Sitzung am 04.10.2007
Kenntnisnahme von überplanmäßigen Ausgaben Beschlussvorschlag: Die in der vorgelegten Auflistung aufgeführten überplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Nach § 4 der Haushaltssatzung ist der Bürgermeister ermächtigt, die Zustimmung für die Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis 5.000 € zu erteilen. Seit Verabschiedung des I. Nachtragshaushalts 2007 sind die der Anlage zu entnehmenden überplanmäßigen Ausgaben entstanden. Die überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 5500.7010 ist auf die Abrechnung der Übungsleiterentschädigungen zurückzuführen. Die Gemeinde gewährt hier entsprechende Zuschüsse. An diese sind auch die Förderungen der anderen Zuschussgeber gekoppelt. Im I. Nachtragshaushalt sind für die Planungskosten für das Feuerwehrgerätehaus Süsel 8.000 € eingestellt worden. Hierbei ist man davon ausgegangen, dass in diesem Haushaltsjahr nicht mehr alle Kosten für die Vorplanung anfallen werden, da die entsprechend erforderlichen Maßnahmen auch erst frühestens im kommenden Haushaltsjahr realisiert werden können. Bedingt durch den Fristablauf der Feuerunfallkasse bezüglich der Abstellung der durch diese festgestellten Mängel an dem vorhandenen Feuerwehrgerätehaus und die Nachfrage dieser zum Planungsstand ist eine Entwurfsplanung und eine Kostenschätzung erstellt worden. Die Leistungen sind nach der HOAI abgerechnet worden. Es ist daher zu dieser überplanmäßigen Ausgabe gekommen. Diese kann gedeckt werden durch wenige Ausgaben an anderer Stelle im Vermögenshaushalt, so dass der Kreditbedarf sich nicht erhöht. - - - - - - Zuständiges Amt: Stabsstelle Az.: 030-Br/lue Beraten im: Finanzausschuss am 13.09.07 Anlage/n: (Wurde mit den Unterlagen des Finanzausschusses versandt!) Im Auftrag |