- Der Bürgermeister -
VORLAGE FÜR DEN AUSSCHUSS FÜR SCHULE, KULTUR UND SOZIALES zu Punkt 9 der Tagesordnung der Sitzung am 19.11.2007 Zuschussantrag des Theatervereins „De fidelen Süseler“ e.V. Beschlussvorschlag: Erläuterung: Mit Schreiben vom 31.10.2007 hat der Theaterverein einen Antrag auf Bezuschussung der vorgesehenen Erneuerung der Theatersaalbestuhlung inkl. einer Sitzerhöhung und der Sanierung der Vorhänge gestellt. Dem Antragsschreiben sind u.a. 2 Angebote über die Erneuerung des Bühnenvorhangs über 4.234,02 € und 140 gepolsterten Stühlen über insgesamt brutto 15.393,84 € beigefügt worden. Zusammen ergibt sich hieraus eine Summe von 19.627,86 €. Ohne eine finanzielle Unterstützung ist dem Theaterverein die Investition nicht möglich. Der Gemeinde wurde die Bezuschussung der Kosten i. H. von 50 %, mithin also 9.813,93 €, angetragen. Der Ausschuss ist gefordert, über eine Bezuschussung des Vereins zu beraten. Dieser hat seine vielseitigen und umfangreichen Veranstaltungen in der Vergangenheit ohne Bezuschussung durch die Gemeinde realisiert, die auch bereits weit über die Gemeindegrenzen hinaus Beachtung finden, wie die Herkunft der Besucher dieser Veranstaltungen belegt. Um nun das bisherige Angebot weiter in geeigneter Weise vorhalten zu können, werden nach Darstellung des Vereines dringend die beschriebenen Investitionen notwendig. Das vorhandene Gestühl und der Vorhang werden seit 1988, mithin also seit Eröffnung der Kulturscheune, genutzt. Der Verein ist seither immer bemüht gewesen, den Betrieb aus eigener Kraft ohne jegliche Zuschüsse und Fördermittel aufrechtzuerhalten. So wurde im Jahr 2001 auch ein dringend erforderlicher Anbau ausschließlich aus eigenen Kräften geschaffen. Andere Vereine können über die Jugendförderungs- und Sportförderungsrichtlinien Zuschüsse erhalten, wobei mit den Förderungen im Zuge der Haushaltskonsolidierung ausgesetzt wurde. Zu beraten ist daher, ob nicht auch eine Anerkennung der wertvollen Angebote des Theatervereins für den Ort und die Gemeinde Süsel durch Gewährung eines Zuschusses erfolgen soll. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass bis dato lediglich Angebote zur Kostenermittlung eingeholt wurden. Wenn die entsprechenden Anschaffungen vorgenommen werden, sind selbstverständlich weitere Angebote einzuholen, um die Investitionen möglichst günstig zu tätigen. Auch sollte der Verein in jedem Fall versuchen, anderweitig Mittel einzuwerben, um eine größere Verteilung der Kosten zu erreichen. Die Abwägung ist natürlich vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung vorzunehmen. Zuständiges Amt: Haupt- und Kämmereiamt Az.: Br/lue Die Entscheidung trifft: Gemeindevertretung Ausschuss für S., K. + S. Anlage/n! 1 gez. |