Amtliche Bekanntmachung Aufgrund der Bestimmungen der Lohnsteuerdurchführungsverordnung sind allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Pensionsempfängerinnen und Pensionsempfängern, die am 20. September 2007 in der Gemeinde Süsel ihre Hauptwohnung hatten, Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 2008 ausgefertigt und zugestellt worden. Lohnsteuerpflichtige, die bisher keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, fehlende Lohnsteuerkarten für das Kalenderjahr 2008 im Rathaus Süsel, An der Bäderstraße 64, 23701 Süsel, Bürgerbüro (Zimmer 01), zu beantragen. Lohnsteuerkartenempfängerinnen und –empfänger, welche die zugestellten Lohnsteuerkarten nicht mehr benötigen, werden gebeten, diese zurückzugeben. Gemeinde Süsel
|