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Gemeinde Süsel
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Gemeinde   S Ü S E L                                                                                                   Süsel, 11. Dezember 2007
- Der  Bürgermeister -

 

VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG

zu Punkt     6    der Tagesordnung der Sitzung am 20.12.2007

Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungshaushalt wird wie vorgelegt beschlossen.

b) Der Vermögenshaushalt wird wie vorgelegt beschlossen.

c) Das Investitionsprogramm 2007 bis 2011 wird wie vorgelegt beschlossen.

d) Der Stellenplan wird wie vorgelegt einschließlich dem Stellenplanquerschnitt
    beschlossen.

e) Für das Haushaltsjahr 2008 wird eine Haushaltssatzung wie vorgelegt beschlossen.

Begründung:

Die Verwaltung hat auf der Grundlage der eingegangenen Mittelanmeldungen sowie des Haushaltserlasses die Entwürfe des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts für das Haushaltsjahr 2008 aufgestellt, die im Finanzausschuss eingehend beraten wurden.

Bei der Aufstellung des Haushaltes sind wiederum alle beeinflussbaren Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt sehr kritisch betrachtet und wie in den vorangegangenen Haushaltsjahren knapp veranschlagt worden. Dieses ist in bewährter Praxis erfolgt, wenn auch die Haushaltslage sich aktuell entspannt darstellt.

Die derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen und die Haushaltspolitik der Gemeinde führen im Ergebnis dazu, dass der Gemeindevertretung wieder ein ausgeglichener Verwaltungshaushalt zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann, der sogar einen freien Finanzspielraum i. H. von 274.800 € ausweist, was sich kreditbedarfsmindernd im Vermögenshaushalt auswirkt.

Zu den Plandaten ist im einzelnen anzumerken, dass sich im Unterabschnitt 000 die Aufwendungen für die VAK im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduzieren. Dies hängt damit zusammen, dass im Vorjahresansatz noch ein Versorgungsaufwand für den mit Ablauf des 31.12.2006 ausgeschiedenen Bürgermeister einkalkuliert gewesen ist, der durch seine Neuwahl nicht zum Tragen kommt. Eine Solidarumlage zur VAK für eine weggefallene Beamten-Planstelle wird nicht aus dem Süseler Haushalt gezahlt. Hierbei handelt es sich um fusionsbedingten Aufwand.

Im Unterabschnitt 020 sind die Personal- und Sachkostenerstattungen an die Stadt Eutin für die Verwaltungsgemeinschaft veranschlagt. Die Ansätze bewegen sich auf dem Vorjahresniveau, berücksichtigen lediglich einkalkulierte Tarif- und Preisanpassungen.

Für das neu zu erstellende Feuerwehrgerätehaus in Süsel ist ein 1. Abschreibungsbetrag ausgehend von einer Fertigstellung im 2. Halbjahr im Abschnitt 13 in den Haushalt eingestellt worden.

Die Veranschlagung der Personalkosten im Unterabschnitt 215 berücksichtigt die im nächsten Jahr auszuschüttenden Leistungsentgeltbestandteile sowie die voraussichtliche Tariferhöhung.

Wenn auch die Einnahmen aus Schulkostenbeiträgen aufgrund des Wegfalles der 10. Hauptschulklasse und anderer Entwicklungen geringer einzuplanen gewesen sind, so muss bei den zu zahlenden Schulkostenbeiträgen aufgrund der Neuregelungen des Schulgesetzes von deutlichen Steigerungen ausgegangen werden, da bisher nicht enthaltene Abschreibungs- und Verwaltungskosten künftig mit in die Beiträge einbezogen werden. Die endgültigen Festsetzungen lagen zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes noch nicht vor. Hier muss ggf. mit noch höheren Ausgaben gerechnet werden. Ab dem Haushaltsjahr 2008 sind Schulen als kostenrechnende Einrichtung zu führen. Zur Darstellung, dass dieses angestrebt ist, ist ein Abschreibungsbetrag in den Haushalt im UAb 215 eingestellt worden. Im lfd. Haushaltsjahr wird eine Vermögenserfassung und –bewertung vorzunehmen sein. Die Summen sind dann dementsprechend anzupassen.

Nach den Mittelanmeldungen ist daneben auch von einer deutlichen Erhöhung der Schülerbeförderungskosten auszugehen, da entsprechende Tarifanpassungen bereits angekündigt wurden.

Die Erstattungen aus dem Bereich Jugendzentrum an die Ganztagsschule sind im Abschnitt 46 deutlich höher als im Vorjahr veranschlagt, was mit der Ausweitung des Angebotes und somit auch einer größeren anteiligen Nutzung des Gebäudes zusammenhängt. Eine entsprechende Einnahmeposition findet sich im Unterunterabschnitt 2151.

Die Veranschlagung der Unterschussbeteiligungen der Gemeinde an den Kindertagesstätten ist auf der Grundlage der vorgelegten Haushaltsplanentwürfe der Einrichtungen erfolgt. Hinzuweisen ist auf die Steigerung bei der Spielstube Kunterbunt, die u.a. darauf zurückzuführen ist, dass dort zum jetzigen Zeitpunkt noch von freien Kapazitäten ausgegangen werden muss. Auf der anderen Seite hat die Schließung des Storchennestes Groß Meinsdorf bereits im Unterunterabschnitt 4645 Berücksichtigung gefunden.

Bei der Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II ist nach Abstimmung mit der ARGE zunächst weiter von einer Beteiligung in gleicher Höhe wie in 2007 auszugehen. Hier sind allerdings Erhöhungen aufgrund des angekündigten Rückzuges des Bundes aus der Finanzierung zu befürchten.

Im Abschnitt 63 finden sich Planungskosten für eine in Süsel anzustellende Straßenraumanalyse, die Aufschluss über den weiteren Unterhaltungs- und Sanierungsbedarf geben soll.

Weiter ist bei der Veranschlagung der Unterhaltungsmittel für die Gemeindeverbindungsstraßen die bereits 2007 veranschlagte Unterhaltungsmaßnahme in Gothendorf erneut berücksichtigt worden, da die seinerzeitige Ausschreibung aufgehoben werden musste. Während die Einnahmen und Ausgaben der Abwasserbeseitigungsanlage Röbel im Abschnitt 70 kostendeckend veranschlagt worden sind, weist die Abwasserbeseitigungsanlage Groß Meinsdorf einen Überschuss aus. Dieses hängt damit zusammen, dass in 2007 nach den aktuellen Daten ein Fehlbetrag erwartet wird, der im nächsten Jahr seinen Ausgleich finden soll. Die Anlage in Zarnekau ist ebenfalls kostendeckend veranschlagt. Der Bauhof wird auch als kostenrechnende Einrichtung geführt und ist kostendeckend veranschlagt worden.

Das Gewerbesteueraufkommen, das sich im Haushaltsjahr 2007 gegenüber den Vorjahren sehr positiv entwickelt hat, hat eine vorsichtigere Veranschlagung aufgrund des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 gefunden, da aufgrund der Neuregelungen mit einem Rückgang zu rechnen ist. Die Veranschlagung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer berücksichtigt die wiederum positive Entwicklung aus der Novembersteuerschätzung.

Mit deutlichen Mehreinnahmen ist daneben auch bei den Schlüsselzuweisungen zu rechnen, so dass sich der Überschuss im Abschnitt 90 des Verwaltungshaushaltes, in dem die allgemeinen Deckungsmittel veranschlagt sind, um fast 200.000 € gegenüber dem Vorjahr erhöht. Im Abschnitt 91 finden sich neben den Zinsbeträgen die Zuführungen vom und an den Vermögenshaushalt. Hier ist neu eingestellt worden die Zuführung zur Altersteilzeitrücklage, die eine Pflichtrücklage nach der neuen Gemeindehaushaltsverordnung-Kameral darstellt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beziffert sich auf insgesamt 496.400 €. Der die Pflichtzuführung übersteigende Betrag von 274.800 € wirkt sich, wie eingangs beschrieben, im Vermögenshaushalt kreditbedarfsmindernd aus.

Im Vermögenshaushalt findet sich im Abschnitt 13 die Veranschlagung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Süsel in der Ausgabe mit 584.200 € wieder. In der Einnahme sind 119.300 € für Eigenleistungen der Feuerwehr veranschlagt. Der von der Gemeinde zu finanzierende Betrag beziffert sich demnach auf 464.900 €. Der Gemeinde liegt eine Kostenschätzung des planenden Architekten nach DIN 276 vor. Danach kann entsprechend dieser Schätzung das komplette Feuerwehrgerätehaus inkl. Versammlungsräumlichkeiten im nächsten Jahr erstellt werden. Zwischenzeitlich wurden zwei Bauabschnitte favorisiert.

Nach dem EVIT-Bericht sollen in allen Klassenräumen der GHS Süsel wieder Rechner installiert werden. Diese Anmerkung ist aufgegriffen worden und findet ihre Berücksichtigung bei der HHSt. 2150.9352.

Der DGV Ottendorf hat einen Antrag auf Bezuschussung seines in 2008 vorgesehenen Anbau- und Sanierungsvorhabens gestellt, welcher im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales eingehend beraten wurde. Dieser hat der Gemeindevertretung die Einstellung von 8.000 € als Gemeindezuschuss empfohlen.

Der Brückenneubau der Straßenbrücke in Woltersmühlen findet seine Veranschlagung in Einnahme und Ausgabe im Abschnitt  63. Im Unterunterabschnitt 6304 ist die Baumaßnahme an der Alten Salzstraße / Lindenallee in Woltersmühlen mit 9.000 € veranschlagt worden.

Zum Ausgleich des Vermögenshaushalts ist eine veranschlagte Kreditaufnahme von 391.600 € erforderlich. Dieser stehen Tilgungen i. H. von 175.800 € gegenüber, so dass  von einer planmäßigen Nettoneuverschuldung von 215.800 € auszugehen ist.

Diesbezüglich ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Finanzplan in den folgenden Finanzplanjahren keine Kreditaufnahmen mehr vorsieht. Vielmehr ist nach den Plandaten, die auf der Grundlage der Vorgaben aus dem Haushaltserlass eingestellt wurden, davon auszugehen, dass in den Finanzplanjahren jeweils wieder eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage erfolgen kann, die sich am Ende des Finanzplanzeitraumes demnach wieder auf 767.400 € beziffert.

Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass die Vorgaben bezüglich der Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel gegenüber moderaten Anpassungen bei den Ausgaben äußerst positiv anmuten. Auch ist eine mögliche Kreisumlagenerhöhung 2008 noch nicht berücksichtigt worden. Dies würde sich ebenfalls noch einmal entsprechend negativ auswirken.

Im Stellenplan haben sich keine Veränderungen zum Vorjahr ergeben.

Zuständiges Amt:       Stabsstelle                                                                         Az.: 030.03 Br/lue

Beraten im: Finanzausschuss am 08.11. und 29.11.2007                                 Anlage: - wird nachgereicht -

gez.
Peter Bimberg
Bürgermeister

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