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Gemeinde Süsel
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Amtliche Bekanntmachung  

V. Nachtragssatzung zur Satzung
über die
Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung
der Gemeinde Süsel
(Abwassergebührensatzung)
vom 14.12.2001

 

Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des § 14der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Süsel (Abwassersatzung) in der Fassung der IV. Nachtragssatzung vom 18.4.2005 wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom  20.12.2007 folgende V. Nachtragssatzung erlassen:

§ 1

1. § 5 (Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung erhält in Ziffer 3 folgende Fassung:

„Die Zusatzgebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser

a)

in der Ortslage Röbel

 

aa)

für die Schmutzwasserbeseitigung im Trennsystem

1,99 €,

bb)

für die Schmutzwasserbeseitigung im Mischsystem

1,14 €,

b)

in der Ortslage Groß Meinsdorf

 

aa)

für die Schmutzwasserbeseitigung im Trennsystem

 

 

·         für die Straßen Grotwisch und Selmsdörp

·         für die Straßen Schülpweg, Gartenweg Nr. 1, Eutiner Landstraße Nrn. 25, 25 a, 30, 32 und Am Kamp Nr. 12 .........................................................

3,72 €,

4,44 €,

 

 

bb)

für die Schmutzwasserbeseitigung im Mischsystem

 

 

·         für die Straßen Kornhof und Schusterweg Nr. 4 ...

2,08 €,

 

·         für die Straßen:
·         Am Kamp, außer Nr. 12
·         Bähnkenberg
·         Bockholter Straße, außer Nr. 4
·         Eutiner Landstraße, außer Nrn. 1, 2, 3, 25, 25 a,
          30,   32
·         Gartenweg Nr. 2
·         Karl-Hamann-Straße
·         Schmiedeweg
·         Schusterweg, außer Nr. 4 ...................................

 

 

 

 

2,45 €

 

c)

in der Ortslage Zarnekau (Nachklärung; Mischsystem)

2,56 €,

1.

in der Ortslage Röbel .....................................................

26,77 €,

2.

in der Ortslage Groß Meinsdorf .....................................

53,91 €,

3.

in der Ortslage Zarnekau ...............................................

29,50 €.“

§ 2

Diese V. Nachtragssatzung tritt zum 1.1.2008 in Kraft.

Ausgefertigt:

Süsel,   21.12.2007                                                                            Gemeinde S Ü S E L
                                                                                                        - Der Bürgermeister -
                                                                 (L.S.)                                gez. Peter Bimberg

           


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