Amtliche Bekanntmachung H a u s h a l t s s a t z u n g der Gemeinde Süsel für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20. Dezember 2007 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird
§ 2
§ 3
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,00 EUR. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 04. Januar 2008 erteilt. Ausgefertigt: Süsel, 11. Januar 2008
Gemeinde S Ü S E L
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