- Der Bürgermeister -
VORLAGE FÜR DEN FINANZAUSSCHUSS zu Punkt 4 der Tagesordnung der Sitzung am 24.01.2008 Neubau des Feuerwehrgerätehauses Süsel Beschlussvorschlag: Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Süsel wird in der von der Verwaltung vorgelegten Planung realisiert. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Nach Vorliegen dieser sind die Leistungen auszuschreiben. Begründung: Die im Dezember vorgelegte Entwurfsplanung ist in der Selbstverwaltung noch einmal kritisch geprüft worden. Hierbei hat man zur weiteren Kostenreduzierung angeregt, die Sanitärräume auf das erforderliche Maß zu beschränken. Dieses wurde mit der Wehr und der FUK abgestimmt. Ein dementsprechend überarbeiteter Grundriss ist der Vorlage beigefügt. Diese Planung führt zu geringeren Kosten aufgrund der eingesparten Objekte und hat für die Wehr gleichzeitig den Vorteil, dass die Jugendwehr mit untergebracht werden kann und in den Umkleiden ausreichend Platz für die Schränke der Kameraden vorhanden ist. Die Lage des Neubaus ist ebenfalls noch einmal angepasst worden, da seitens des Zweckverbandes am 14.01.08 in einem Gespräch bezüglich des Grunderwerbs Bedenken geäußert wurden, wenn die Verkehrsflächen über die auf der zu erwerbenden Fläche liegende 400er-Wasserleitung führen würden. Die Zustimmung des ZVO zum Verkauf ist davon abhängig, dass die Leitung nicht gefährdet wird. Ein Umlegen dieser wäre sehr kostenaufwendig und keine Alternative. Der Standort des Neubaus ist dann mit dem Architekten und Vertretern der Wehr vor Ort am 18.01.08 diskutiert worden. Danach soll dieser rd. 30 Meter weiter westlich realisiert werden, um Probleme mit der Leitung zu vermeiden, die im Bedarfsfall so zugänglich bleibt und keinen Belastungen aufgrund des Neubaus ausgesetzt wird. Die Vertreter der Ortswehr haben ihre Zustimmung zu dem neuen Standort erklärt, der ebenfalls Erweiterungsoptionen für die Zukunft beinhaltet und lediglich zu weiteren fußläufigen Verbindungen von den Parkplätzen, die weiterhin einbezogen werden sollen, zum Feuerwehrgerätehaus führt.
Der veränderte Standort wurde bereits mit der Bauaufsicht grundsätzlich abgestimmt, die keine Bedenken hiergegen äußerte. Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten. Zuständiges Amt: FD Bauen/ Stabsstelle Az.: 131.3/ Br. Die Entscheidung trifft: Gemeindevertretung X Finananzausschuss
Im Auftrag
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