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Gemeinde Süsel
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B e k a n n t m a c h u n g

Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Süsel für das Gebiet "Kirchenkoppel" nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Süsel in der Sitzung am 20.12.2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Süsel für das Gebiet "Kirchenkoppel", umfassend die Bebauung entlang der Bischof-Kieckbusch-Straße und des Bürgermeister-Bessert-Weges, und die Begründung liegen vom 18.02. bis 18.03.2008 in der Stadtverwaltung Eutin, im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Eutin / Süsel für die Gemeinde Süsel, Fachbereich Bauen, im Flur vor dem  Zimmer 7, Lübecker Straße 17, 23701 Eutin, während der Sprechzeiten (montags - donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. An umweltrelevanten Informationen ist der Umweltbericht verfügbar. Er liegt mit aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einschl. des Umweltberichtes einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.

Nicht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung der Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde Süsel den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. 

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Die erneute öffentliche Auslegung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO). 

Süsel, den 04.02.2008                                          G e m e i n d e   S ü s e l
                                                                               Der Bürgermeister
                                                                                   In Vertretung
                                                    L.S.                       Gez. Dirk Maas
                                                                            1. stellv. Bürgermeister

                                                  

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