Wegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 5%-Sperrklausel wird die folgende Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Gemeindewahl am 25. Mai 2008 erneut bekannt gegeben. Parteien und Wählergruppen, die bisher wegen mangelnder Erfolgsaussichten bei der Wahl davon abgesehen haben, Bewerberinnen und Bewerber aufzustellen und Wahlvorschläge einzureichen, werden auf diesem Wege davon unterrichtet, dass aller Voraussicht nach die Sperrklausel bereits mit Wirkung ab der Kommunalwahl am 25. Mai 2008 nicht mehr gelten wird. Wahlvorschläge können noch bis zum 48. Tag vor der Wahl (Montag, den 07. April 2008, 18.00 Uhr) eingereicht werden. Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung für die Gemeindewahl in der Gemeinde Süsel am 25. Mai 2008 Hiermit fordere ich gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 25. Mai 2008 auf. Die Gemeinde ist in folgende Wahlkreise eingeteilt:
Gem. § 9 Abs. 2 Ziff. 2 GKWG ist das Wahlgebiet der Gemeinde Süsel in 5 Wahlkreise aufgeteilt, in denen je 2 unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter (insgesamt 10) sowie gem. § 8 GKWG im Wahlgebiet 9 Listenvertreterinnen und Listenvertreter gewählt werden. Gem. § 18 GKWG können Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter (unmittelbare Wahlvorschläge) eingereicht werden von: Listenwahlvorschläge können von politische Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen. Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.
Süsel, 15.02.2008 Stadt Eutin |