Gemeinde S Ü S E L Süsel, 27. Februar 2008
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 8 der Tagesordnung der Sitzung am 13.03.2008 1. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Süsel Beschlussempfehlung/Beschlussvorschlag: Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Süsel wird entsprechend dem Wortlaut desbeigefügten Entwurfes beschlossen.Begründung/Erläuterung: Entsprechend Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 21.02.2008 soll für die Straße Am Schmiedeberg in Gothendorf die Straßenreinigungspflicht neu geregelt werden. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Süsel sind die Straßenreinigung und der Winterdienst auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen; hiervon ausgenommen ist der Winterdienst in den in der Anlage zur Satzung aufgeführten Straßen. Für die Straße Am Schmiedeberg mit der Gefällestrecke soll künftig der Winterdienst aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls durch die Gemeinde erfolgen. Nach der Rechtsprechung zum Straßenreinigungsrecht besteht für die Fahrbahnen von Straßen eine Verpflichtung zum Winterdienst lediglich für verkehrswichtige und verkehrsgefährliche Straßen. Die Verkehrsgefährlichkeit begründet sich in diesem Fall insbesondere aus der Situation, das am Ende der Gefällestrecke eine Bushaltestelle vorhanden ist. Ausgenommen von der Regelung zum Winterdienst bleiben muss die Privatstraße, die er Erschließung der Grundstücke Am Schmiedeberg 1a bis 3 e dient. Satzungsrechtliche Regelungen zur Straßenreinigung dürfen sich grundsätzlich nur auf die öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen beziehen. Hinsichtlich der Sommerreinigung verbleibt es bei der Regelung, dass hierfür die Anlieger entsprechend reinigungspflichtig sind. Zuständiger Fachdienst: Tiefbau, Grünanlagen Az.: 675-02 Die Entscheidung trifft: X Gemeindevertretung Planungs- u. Umweltausschuss Anlage/n: Satzungsentwurf
gez. |