Gemeinde S Ü S E L Süsel, 3. März 2008
VORLAGE FÜR DIE GEMEINDEVERTRETUNG zu Punkt 7 der Tagesordnung der Sitzung am 13.03.2008
Anwendung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Gemeinde Süsel Beschlussempfehlung: Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit der Gemeinde Süsel werden wieder zur Anwendung kommen. Im Nachtragshaushalt sind entsprechende Mittel bereitzustellen.Begründung: Mit den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Gemeinde Süsel gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2001 fördert die Gemeinde nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts in der aktuellen Fassung in Verbindung mit den erlassenen Verordnungen Maßnahmen, Einrichtungen und Veranstaltungen der Jugendarbeit. Hierzu zählen generell auch die Angebote der Jugendfreizeiten, wie sie bspw. die Jugendfeuerwehr Röbel jährlich anbietet. In der Ziffer 2 der Richtlinien sind die Zuschussregelungen im einzelnen erläutert. In den vergangenen Jahren ist aufgrund der angespannten Haushaltslage und im Zuge der durchgeführten Haushaltskonsoli- dierung eine Förderung der Jugendfreizeitmaßnahmen im Gemeindegebiet nicht vorgenommen worden. Bei entsprechenden Antragstellungen erfolgte der Hinweis, dass eine generelle Bezuschussung von Jugendfreizeitmaßnahmen, die von Trägern der Freien Jugendhilfe in der Gemeinde Süsel durchgeführt werden, zwar nach den Richtlinien erfolgen könnte, jedoch dieses nur im Rahmen zur Verfügung gestellter Haushaltsmittel erfolgen kann. Ein Rechtsanspruch auf die Mittel besteht nicht. Diese an die beantragenden Stellen gerichteten Schreiben hatten auch den Hintergrund, dass die generelle Zuschussge- währung seitens der Gemeinde dokumentiert wurde, damit weitere Zuschüsse, wie bspw. seitens des Kreises Ostholstein, eingeworben werden konnten. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales hat in seiner Sitzung am 28.02.2008 die Anwendungen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit durch die Gemeinde Süsel ausführlich diskutiert. Die Gemeindevertretung wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. - - - - - - Die Entscheidung trifft: X Gemeindevertretung Ausschuss für S., K. + S. Anlagen: -- Beraten im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales am 28.02.2008
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