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Neuwahl der Schöffinnen und Schöffen für die Stadt Eutin und die Gemeinde Süsel

Für die Amtsperiode 2009 bis 2013 ist eine Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für die Stadt Eutin sowie die Gemeinde Süsel bei dem Amtsgericht Eutin einzureichen.

Schöffinnen und Schöffen üben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Staatsgewalt aus. Sie entscheiden also darüber, ob jemand freizusprechen oder zu verurteilen ist und zu welcher Strafe. Dass Schöffinnen und Schöffen keine Berufsrichterinnen und Berufsrichter sind, ist ausdrücklich gewünscht, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung und ihr Menschenverstand in das Verfahren, die Urteilsberatung und die Urteilsfindung einfließen sollen.

Voraussetzung für Bewerberinnen und Bewerber ist, dass sie das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr nicht überschritten haben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eutin bzw. der Gemeinde Süsel, die das Ehrenamt übernehmen möchten, werden gebeten, ihre Bewerbung unter Angabe mindestens des vollständigen Namens, der Anschrift und des Berufes bis zum 4. April 2008 schriftlich  an die Stadt Eutin, Fachdienst Bürgerservice (Tel. 793131), Markt 1, 23701 Eutin, zu richten oder im Bürgerbüro Eutin (Tel. 793135) im Rathaus bzw. im Bürgerbüro Süsel (Tel. 04524 702734) abzugeben. Der entsprechende Vordruck ist in den Bürgerbüros bzw. im Internet unter www.eutin.de oder www.suesel.de erhältlich.

 

 

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